Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen wirtschaftlichen Verwertung und Markteinführung von innovativen Produkten oder Dienstleistungen. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines geförderten Vorprojekts sowie das Vorliegen eines marktfähigen Prototyps.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unabhängig von der Rechtsform, einschließlich Vereine und gemeinnützige Organisationen, sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisbar ist. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Branchen oder Technologien. Die Unternehmen müssen ein gefördertes Vorprojekt erfolgreich abgeschlossen haben und einen marktfähigen Prototyp vorweisen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichEs wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 80.000 bei einer Förderquote von 40 % gewährt. Für frauengeführte Unternehmen und Projekte der Sozialen Innovation erhöht sich der maximale Zuschuss auf € 120.000 bei einer Förderquote von 60 %. Die maximale Projektgröße ist auf € 200.000 an anerkennbaren Gesamtkosten begrenzt. Die Förderung wird in Raten ausbezahlt.
Anträge können im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 laufend eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das eCall-System. Über die Förderungen wird in sieben Beiratssitzungen pro Jahr entschieden. Die finale Förderungsentscheidung trifft die Geschäftsführung auf Basis der fachlichen Empfehlung des Beirates der Basisprogramme. Das Programm ist aktuell geöffnet.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Forschungseinrichtungen, Privatuniversitäten, Universitäten, Selbstverwaltungskörper und vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen. Zudem sind Partneranträge in Kooperation mit anderen Organisationen nicht zulässig.
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Robert Kopka
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