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Bis zu 2.000.000Ab 5.10.2026|Bis 26.2.2027Geplant

Gefördert werden voraussichtlich kooperative F&E-Projekte sowie F&E-Dienstleistungen mit primärem Anwendungspotential in der zivilen Sicherheitsforschung (KIRAS) sowie im Bereich digitale Sicherheit/Cybersicherheit (K-PASS). Zielgruppe sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Sicherheitsforschung beitragen. Details zu Inhalten, Instrumenten und Bedingungen werden erst zum Ausschreibungsstart im Ausschreibungsleitfaden veröffentlicht.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Unternehmen aller Größen (KMU, mittlere und große Unternehmen, Startups), Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren, Einzel-Forscher:innen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Vereine, die zu den Zielen der zivilen Sicherheits- bzw. Cybersicherheitsforschung beitragen. Kooperation ist abhängig vom gewählten Förderinstrument.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis max. € 2.000.000 pro Projekt. Die genaue Förderquote hängt vom Organisationstyp (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung) und der Forschungskategorie ab: Grundlagenforschung bis 100%, industrielle Forschung bis 50% (mit Boni bis 80%), experimentelle Entwicklung bis 25% (mit Boni), Durchführbarkeitsstudien bis 50%. Details werden im Ausschreibungs- und Instrumentenleitfaden veröffentlicht. Maximale Projektlaufzeit 36 Monate, verlängerbar um bis zu 12 Monate.

Einreichung

Die Ausschreibung ist derzeit in Planung. Einreichzeitraum voraussichtlich 05.10.2026 bis 26.02.2027, 12:00 Uhr. Die Entscheidung über die Förderung ist voraussichtlich ab Mitte August 2027 zu erwarten. Bewertung erfolgt zweistufig: schriftliche Gutachterbewertung, danach Jury (Standing Committee) mit Reihung und Förderempfehlung an das BMF.

Ausschlüsse

Unternehmen in Schwierigkeiten (außer bestimmte Ausnahmeregelungen), Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) mangels Rechtsfähigkeit grundsätzlich nicht antragslegitimiert. Einschränkungen des Kreises der Förderungswerbenden können in der spezifischen Ausschreibung aus sachlichen bzw. förderungspolitischen Gründen erfolgen.

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StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

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