Gefördert werden Maßnahmen der Organisationsentwicklung für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion (DEI) sowie zur Stärkung der Innovationskultur in naturwissenschaftlich-technischen Unternehmen. Ziel ist die Teilhabe von Frauen an Forschung, Technologie und Innovation sowie weibliche Karrieren. Förderbare Themen sind u.a. Diversitymanagement, Innovationsmanagement, Personalentwicklung, New Work, Employer Branding, Diversitytrainings und Gleichstellungspläne. Voraussetzung ist eine vorab durchgeführte DEI-Analyse sowie die Begleitung durch mindestens eine Person mit DEI-Expertise.
Unternehmen jeder Rechtsform (z. B. AG, GmbH, KG, OG) mit Bedarf an hochqualifizierten Menschen in Forschung, Entwicklung und Technik, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt, jeweils mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich. Zugelassen sind kleine, mittlere und große Unternehmen. Verpflichtend ist der Nachweis der Begleitung durch mindestens eine Person mit DEI-Expertise im Antrag.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 50.000 pro Projekt (De-minimis-Beihilfe). Die Förderquote beträgt bis zu 70 % für kleine Unternehmen, bis zu 60 % für mittlere Unternehmen und bis zu 50 % für große Unternehmen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 und maximal 24 Monate. Drittkosten für DEI- oder Innovationsexpertise dürfen 30 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Förderungszeitraum kann kostenneutral um bis zu ein Jahr verlängert werden.
Die Ausschreibung ist offen, laufende Einreichung vom 28.05.2026 bis 15.10.2026, 12:00 Uhr, bzw. bis zur Ausschöpfung der Fördermittel. Die Formalprüfung erfolgt innerhalb von 4 Wochen, danach externe Begutachtung nach drei Kriterien und Förderungsentscheidung durch die FFG-Geschäftsführung. Aufgrund einer Systemumstellung kommt es bei Einreichungen von Mitte Juni bis Mitte Juli 2026 zu längerer Bearbeitungsdauer.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwirigkeiten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), sowie Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und max. € 2 Mio. Jahresumsatz/-bilanzsumme). Ebenso nicht förderbar: Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Einzelforschende. Organisationen mit potenziellem Interessenkonflikt (z. B. FFG-beauftragte Studien-/Evaluierungspartner) sind ausgeschlossen, sofern kein Interessenkonflikt ausgeräumt wurde.
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Robert Kopka
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