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Bis zu 2.300.000Ab 6.11.2025|Bis 14.4.2026Bald vorbei

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte, Sondierungen, Qualifizierungsnetzwerke und ein Leitprojekt in zwei Schwerpunkten: Überwindung der Grenzen digitaler Technologien (z.B. Kombination von KI und Quantentechnologie) sowie datengetriebene Anwendungen im Gesundheitsbereich. Zielgruppe sind Unternehmen jeder Größe sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Kooperation ist meist zwingend.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Unternehmen aller Rechtsformen und Größen (KMU und Großunternehmen), Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sowie sonstige nicht wirtschaftliche Einrichtungen (z.B. Vereine, Gemeinden). Gefördert werden Vorhaben aus allen Branchen, sofern sie die vorgegebenen Technologiefelder adressieren.

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussWachstums-UnterstützungUnterstützung Forschung und EntwicklungNetzwerk und PartnerschaftenBeratung und Know-howWeiterbildungen und Training

Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 2,3 Mio. für Leitprojekte, € 1 Mio. für kooperative F&E-Projekte, € 500.000 für Sondierungen und € 200.000 für Qualifizierungsnetzwerke. Die Förderquote beträgt je nach Instrument und Unternehmensgröße bis zu 85 % (100 % bei Qualifizierungsnetzwerken). Die Mindestprojektgröße für kooperative F&E-Projekte liegt bei € 100.000.

Einreichung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das eCall-System. Die Frist für kooperative F&E-Projekte und Sondierungen endete am 05.03.2026. Für Leitprojekte und Qualifizierungsnetzwerke ist die Einreichung noch bis zum 14.04.2026 um 12:00 Uhr möglich. Die Förderentscheidung durch die Ministerien auf Basis der Empfehlung eines Bewertungsgremiums ist für Ende Juni 2026 geplant.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Ebenso nicht teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit einem potenziellen Interessenkonflikt (z.B. durch Beauftragung bei der Studienerstellung zur Ausschreibung). Subauftragnehmer gelten nicht als Projektbeteiligte.

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