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Digital Health Austria Leitprojekte 2026

FFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaftFFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft
Bis zu 3.000.000Ab 16.6.2026|Bis 30.11.2026

Gefördert werden großvolumige, kooperative Projekte, die digitale Innovationen mit konkreten Herausforderungen im Gesundheitssystem verbinden. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer, skalierbarer digitaler Lösungen in realen Versorgungskontexten. Zielgruppe sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Akteur:innen der Gesundheitsversorgung.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Konsortien aus mindestens drei unabhängigen Partnern. Zwingend erforderlich sind zwei Unternehmen (davon mindestens ein KMU) und eine Forschungseinrichtung. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Startups, Forschungseinrichtungen sowie weitere relevante Akteur:innen aus der Gesundheitsversorgung, Regulierung oder von Patient:innenorganisationen.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-howCoaching und MentoringWeiterbildungen und Training

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu € 3 Mio. pro Projekt. Die minimale Fördersumme beträgt € 2 Mio. Die Förderquote liegt je nach Organisationstyp und Forschungskategorie bei bis zu 80 % der anerkennbaren Projektkosten. Zusätzlich werden kostenfreie Begleit- und Unterstützungsangebote durch Expert:innen bereitgestellt.

Einreichung

Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können vom 16.06.2026 bis zum 30.11.2026 über den eCall eingereicht werden. Ein verpflichtendes Einreichgespräch muss bis spätestens 30.10.2026 absolviert werden. Die Förderentscheidung erfolgt nach Begutachtung durch externe Fachgutachter:innen und einer Jurysitzung, die für Ende Februar oder Anfang März 2027 geplant ist.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ebenso nicht teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die durch die FFG oder fördergeldgebende Stellen beauftragt wurden und dadurch einen potenziellen Interessenkonflikt aufweisen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind grundsätzlich nicht förderbar.

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