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Bis zu 2.700.000Ab 24.3.2026|Bis 13.10.2026

Gefördert wird hochqualitative kooperative Forschung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zur Entwicklung verwertbarer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen bis zur Marktreife. Konsortien aus mindestens einer Forschungseinrichtung und drei unabhängigen Unternehmen erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse. Voraussetzung ist ein gemeinsames Forschungsprogramm mit Bezug zu Schlüsseltechnologien.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Konsortien bestehend aus mindestens einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen. Es werden kleine, mittlere und große Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen gefördert, die kooperative Forschungsprojekte umsetzen möchten.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussWachstums-UnterstützungUnterstützung Forschung und EntwicklungNetzwerk und Partnerschaften

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 2,7 Mio. (davon max. € 1,8 Mio. Bundes- und € 0,9 Mio. Landesförderung) für eine Laufzeit von 3 bis 4 Jahren gewährt. Die maximale Förderquote beträgt 45 %. Die beteiligten Unternehmen müssen mindestens 45 % der förderbaren Gesamtkosten als Eigenanteil (Cash- und In-Kind-Beiträge) aufbringen. Die Restfinanzierung ist sicherzustellen.

Einreichung

Anträge können im Zeitraum vom 24.03.2026 bis zum 13.10.2026 um 12:00 Uhr laufend über den eCall eingereicht werden. Spätestens einen Monat vor dem Einreichstichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu führen. Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet Anfang Juni 2027 statt, die Förderentscheidung durch die Geschäftsführung der FFG liegt im Juni 2027 vor.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. Ebenso nicht teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die durch die FFG oder Fördermittelgeber beauftragt wurden und dadurch einen potenziellen Interessenkonflikt haben. Subauftragnehmende gelten nicht als Projektbeteiligte.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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