Das Programm unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im industriell-gewerblichen Bereich bei investiven Projekten für eine innovative und nachhaltige Unternehmensentwicklung. Gefördert wird die Anschaffung von aktivierten materiellen und immateriellen Anlagegütern wie Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software und bauliche Maßnahmen. Voraussetzung sind Projektkosten von mindestens € 300.000.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsstandort in Kärnten, die im Bereich produzierendes Gewerbe und Industrie tätig sind. Vorausgesetzt werden die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten sowie eine stabile wirtschaftliche Situation.
Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 15 % der förderbaren Kosten, gedeckelt mit maximal € 150.000. Die förderbaren Kosten für das Investitionsprojekt müssen mindestens € 300.000 (netto) betragen.
Anträge können im Zeitraum vom 01.03.2026 bis 31.12.2026 laufend eingereicht werden, abhängig von der budgetären Verfügbarkeit. Die Einreichung muss zwingend vor Projektbeginn über das Online-Portal erfolgen. Das Projekt soll innerhalb von zwei Jahren ab Antragseinreichung vollständig umgesetzt sein.
Großunternehmen (da die Zielgruppe auf KMU beschränkt ist) sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen ohne Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten.
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