Gefördert werden externe Bildungsmaßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit stehen oder für einen Berufswechsel notwendig sind. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zielgruppe sind Neugründer, selbstständig Erwerbstätige sowie Fach- und Führungskräfte. Voraussetzung ist die überbetriebliche Verwertbarkeit und eine Mindestdauer von 32 Lehreinheiten.
Zielgruppe sind natürliche und juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften, Neugründer, selbstständig Erwerbstätige sowie deren Fach- und Führungskräfte. Es werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen gefördert. Selbstständige müssen pflichtversichert sein, Angestellte benötigen ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die anerkennbare Bemessungsgrundlage beträgt maximal € 15.000 pro Kalenderjahr und Förderungswerbendem. Das Mindestprojektvolumen liegt bei € 500. Der Basisfördersatz beträgt 25 %. Durch Boni für Fokusbereiche kann die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen auf maximal 50 % und für Großunternehmen auf maximal 35 % steigen.
Anträge können laufend bis spätestens 31.12.2027 eingereicht werden. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch am ersten Kurstag, gestellt werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt zweistufig: Zunächst gibt eine Förderkommission eine Empfehlung ab, die endgültige Förderentscheidung wird anschließend durch die Burgenländische Landesregierung getroffen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen der Primärproduktion von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Energieversorger, Filialen überregionaler Handelsketten, Kabel-TV-Gesellschaften, Vereine, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen ohne eigenes Warenrisiko wie Franchisenehmer.
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Robert Kopka
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