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aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

AWS - Austria WirtschaftsserviceAWS - Austria Wirtschaftsservice
Bis zu 1.000.000Ab 1.5.2026|Bis 15.12.2026

Das Programm unterstützt Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie landwirtschaftlichen Betrieben in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Bau- und materielle Investitionen sowie Planungsleistungen. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von € 400.000 und die Erhöhung der Wertschöpfung.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal € 50 Mio. (bzw. Bilanzsumme max. € 43 Mio.), sowie landwirtschaftliche Betriebe und Vereinigungen. Bei themenbezogenen Calls sind auch Großunternehmen zugelassen. Die Unternehmen müssen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sein.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10 % bis 30 % der förderbaren Kosten angeboten, maximal jedoch € 1 Mio. pro Projekt. Die Mindestprojektgröße (Mindestinvestition) beträgt € 400.000. Gefördert werden Bauinvestitionen, materielle Investitionen (z. B. Maschinen) sowie Planungs- und Beratungskosten.

Einreichung

Anträge können jederzeit laufend eingereicht werden. Für den themenbezogenen Call 2026 gilt der Einreichzeitraum vom 01.05.2026 bis 15.12.2026. Die Förderentscheidungen werden von einem Beirat getroffen, der die Projekte nach einem Bewertungsschema reiht. Der nächste Stichtag für die Behandlung von Anträgen im Auswahlverfahren ist der 01.10.2026.

Ausschlüsse

Großunternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei spezifischen themenbezogenen Calls. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Projekte ausschließlich den Einzelhandels- und Gastronomiebereich betreffen, sofern es sich nicht um untergeordnete Verkaufsräume für selbst hergestellte Produkte handelt.

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Robert Kopka

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