Gefördert werden hochwertige, bezahlte Praktikumsplätze für weibliche Studierende naturwissenschaftlich-technischer Studienrichtungen in Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt stehen qualifizierte Betreuung, aktive Mitarbeit an Forschungsprojekten und Heranführung an angewandte Forschung, auch im Rahmen einer Abschlussarbeit. Voraussetzung sind ein Angestellten-Dienstverhältnis, Mindestgehalt und -stundenausmaß sowie eine an ein förderbares Thema anschlussfähige Tätigkeit.
Unternehmen jeder Rechtsform (außer GesbR), außeruniversitäre Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, nicht wissenschaftsorientierte Vereine, Gemeinden und Selbstverwaltungskörper, jeweils mit F&E-Aktivitäten in Naturwissenschaft/Technik. Zielpersonen sind weibliche Studierende naturwissenschaftlich-technischer Studienrichtungen, mind. 1 Semester absolviert, während des Praktikums inskribiert, auch ausländische Studierende mit Arbeitsgenehmigung.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer, pauschaler Zuschuss zu den Lohnkosten der Praktikantin, gestaffelt nach Praktikumsdauer: 1 Monat/26 Kalendertage € 1.680, 2 Monate/56 Tage € 3.040, 3 Monate/86 Tage € 4.400, 4 Monate/116 Tage € 5.760, 5 Monate/146 Tage € 7.120, 6 Monate/176 Tage € 8.480. Deckt den Großteil der Lohn- und Lohnnebenkosten. Praktikumsdauer mind. 1, max. 6 Monate. Pro Organisation max. 30 genehmigte Anträge (inkl. verbundener Organisationen).
Ausschreibung 2026 mit Frühjahrs- und Herbstteil: Frühjahrsteil 09.03.-08.05.2026 (bereits geschlossen), Herbstteil 01.10.-13.11.2026, 12:00 Uhr (geplant, öffnet demnächst). Laufende Begutachtung und Entscheidung durch FFG-Geschäftsführung auf Basis der Bewertungsgremium-Empfehlung. Bei Mittelausschöpfung vorzeitige Schließung möglich, daher rasche Einreichung empfohlen. Praktika müssen bis spätestens 31.07.2027 abgeschlossen sein.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Organisationen ohne Betriebsstätte in Österreich, Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren, Organisationen mit Interessenkonflikt (Ausschluss durch FFG möglich). Tätigkeiten von Gemeinden im gesetzlichen Pflichtbereich nicht förderbar. Pro Organisation max. 30 Anträge, darüber hinaus keine Genehmigung; verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet.
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Robert Kopka
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