Gefördert werden innovative Vorhaben von KMU und gemeinnützigen Organisationen, die Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse umweltfreundlicher gestalten oder nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln, mit messbarem ökologischem Mehrwert. Förderbar sind Problem- und Systemanalysen, Konzeption und Entwicklung von Lösungen sowie Pilotversuche und Tests. Voraussetzung ist ein über Standardmaßnahmen hinausgehender Innovationsgehalt sowie klarer Unternehmensbezug.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform (außer GesbR) sowie Einzelunternehmen mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer, alle Branchen. Auch gemeinnützige Organisationen wie NPOs, NGOs und Vereine sind förderbar, bei Vereinen zählen nur Personen mit Vereinsfunktion, Angestellte oder freie Dienstnehmende. Voraussetzung ist Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich sowie ein klarer Unternehmensbezug des Projekts mit messbarem ökologischem Mehrwert.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 12.000 pro Projekt bei einer Förderquote von 80 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 15.000 Gesamtkosten). Gefördert werden Personalkosten (Pauschalstundensatz € 60) und Drittkosten für externe Innovations- bzw. Nachhaltigkeitsexpertise, wobei Drittkosten max. 30 % der Gesamtkosten betragen dürfen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit. Es wird nur ein Öko-Scheck je Organisation gefördert.
Die Ausschreibung ist geöffnet, laufende Einreichung vom 01.09.2026 bis 05.10.2026, 12:00 Uhr, über eCall. Die Entscheidung erfolgt in einem vereinfachten Bewertungsverfahren nach Fristende, nicht nach First-Come-First-Served. Bei Überzeichnung erfolgt ein Ziehungsverfahren per Zufallsprinzip mit anschließender Kriterienprüfung und Warteliste. Der Endbericht ist spätestens 12 Monate nach Projektstart einzureichen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Nicht förderbar sind zudem Großunternehmen (verbundene Unternehmen gelten als ein Unternehmen), Einzelunternehmen ohne Firmenbuch- oder UID-Nummer, Unternehmen in Gründung, De-minimis-ausgeschlossene Unternehmen (z. B. Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse), (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gemeinden, Selbstverwaltungskörper, Schulen sowie Organisationen, die bereits einen Öko-Scheck erhalten haben.
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Robert Kopka
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