Gefördert werden F&E-Projekte in der Fahrzeugtechnologie und automatisierten Mobilität: Traktionsbatterien, Wasserstoffbrennstoffzellen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Software Defined Vehicles, Batterie-Retrofitting von Verschublokomotiven sowie eine strategische Allianz zur automatisierten Mobilität. Angeboten werden Kooperative F&E-Projekte, Leitprojekte und Mobilisierungs-/Vernetzungsmaßnahmen. Zielgruppe sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure der Mobilitätswende, die in Kooperation ein Konsortium bilden.
Unternehmen jeder Größe (KMU, Großunternehmen), Startups, Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einzelforscher:innen, Kompetenzzentren und Gebietskörperschaften, die in Konsortien F&E-Projekte zu Fahrzeugtechnologie und automatisierter Mobilität durchführen. Eine Kooperationsvereinbarung sowie bei Vereinen/Einzelunternehmen/ausländischen Unternehmen eine eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status sind erforderlich.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbare Zuschüsse, max. Förderquote 85 %. Kooperatives F&E-Projekt: min. € 100.000, max. € 2 Mio., Laufzeit max. 36 Monate. Leitprojekt: min. € 2 Mio., max. € 4 Mio., Laufzeit max. 48 Monate. Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen: max. € 400.000, Laufzeit max. 36 Monate. Förderquoten je nach Unternehmensgröße und Forschungskategorie: kleine Unternehmen 80 %/60 %, mittlere 70 %/50 %, große 55 %/35 % (Industrielle Forschung/Experimentelle Entwicklung), Forschungseinrichtungen bis 85 %/60 %. Gesamtbudget der Ausschreibung: € 18,5 Mio.
Die Ausschreibung ist geschlossen: Einreichzeitraum 27.05.2026 bis 30.09.2026, 12:00 Uhr. Für Leitprojekte war ein verpflichtendes Vorgespräch mit BMIMI und FFG bis spätestens 01.09.2026 erforderlich. Die Entscheidung erfolgt nach Bewertung durch ein Gremium auf Basis einer Förderungsempfehlung, voraussichtlich im Dezember 2026.
Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) grundsätzlich nicht antragslegitimiert, Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung. Subauftragnehmende und sonstige Beteiligte sind teilnahmeberechtigt, aber nicht förderbar. Organisationen mit Interessenkonflikt durch vorherige Beauftragung sind ausgeschlossen. Ausländische Beteiligte max. 20 % der Gesamtförderung.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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