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Mobilitätswende - Mobilitätstechnologie

FFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaftFFG - Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft
Bis zu 4.000.000Ab 27.5.2026|Bis 30.9.2026

Das Programm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen Fahrzeugtechnologie und automatisierte Mobilität. Gefördert werden Vorhaben zu Traktionsbatterien, elektrifizierter Mobilität, Ladeinfrastruktur und Software Defined Vehicles. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zielgruppe sind Unternehmen aller Größen sowie Forschungseinrichtungen.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Unternehmen aller Größen, Startups, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften. Angesprochen werden Akteure aus den Bereichen Mobilität, Logistik und Energie, die sich mit Technologien wie automatisierter Mobilität, Traktionsbatterien, Brennstoffzellen, Ladeinfrastruktur oder Software Defined Vehicles befassen.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussWachstums-UnterstützungUnterstützung Forschung und EntwicklungNetzwerk und Partnerschaften

Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse mit einer maximalen Förderhöhe von bis zu € 4 Mio. für Leitprojekte, bis zu € 2 Mio. für kooperative F&E-Projekte und bis zu € 400.000 für Vernetzungsmaßnahmen. Die minimale Fördersumme beträgt € 100.000 für F&E-Projekte. Die Förderquote liegt bei maximal 85 % der förderbaren Projektkosten.

Einreichung

Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können vom 27.05.2026 bis zum 30.09.2026 um 12:00 Uhr online über den eCall eingereicht werden. Für Leitprojekte ist ein verpflichtendes Vorgespräch bis zum 01.09.2026 erforderlich. Die Förderentscheidung erfolgt auf Basis der Empfehlung eines Bewertungsgremiums und ist für Dezember 2026 zu erwarten.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Organisationen, die durch die FFG oder im Rahmen eines EU-Projekts beauftragt wurden und dadurch einen potenziellen Interessenkonflikt für die gegenständliche Ausschreibung haben. Subauftragnehmende sind nicht als Projektbeteiligte förderbar.

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