Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei ihren ersten Online-Marketing-Aktivitäten in neuen Export-Zielländern. Gefördert werden Werbekosten für Suchmaschinen, Social Media und Online-Marktplätze. Zielgruppe sind aktive Mitglieder der WKO oder Ziviltechnikerkammer. Voraussetzung ist eine substanzielle Wertschöpfung in Österreich und der Export eigener Produkte oder Dienstleistungen.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der Ziviltechniker sind. Die Unternehmen müssen eigene Waren oder Dienstleistungen exportieren und eine substanzielle Wertschöpfung von mindestens 25% in Österreich erbringen. Zudem dürfen sie im Zielland bisher kaum Online-Marketing-Aktivitäten durchgeführt haben.
Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50% der förderbaren Nettokosten. Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei € 7.500 pro Antrag und kann durch einen Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus auf maximal € 10.000 erhöht werden. Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt 50%. Es können Kosten für Suchmaschinenwerbung, Social Media und Online-Marktplätze kofinanziert werden.
Anträge können laufend bis spätestens 31.12.2026 über das Förderkonto eingereicht werden. Der Leistungszeitraum beträgt 9 Monate ab Antragstellung, endet jedoch spätestens am 31.03.2027. Die Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens 9 Monate nach Antragstellung hochgeladen werden. Die Förderentscheidung erfolgt nach Prüfung der formalen und inhaltlichen Kriterien durch die Förderstelle.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Handelsunternehmen, die lediglich zugekaufte Produkte im eigenen Namen vertreiben, ohne eine substanzielle Wertschöpfung in Österreich zu erbringen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sowie Unternehmen, die in die Russische Föderation oder nach Belarus exportieren wollen.
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Robert Kopka
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