Gefördert werden nachhaltige Vorhaben von Unternehmen aus dem EWR oder der Schweiz in Ländern des Globalen Südens und Ostens. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projektvorbereitungen, Partnerschaften und strategische Allianzen. Zielgruppe sind Unternehmen, die sich langfristig vor Ort engagieren. Voraussetzung sind ein entwicklungspolitischer Nutzen sowie 50 Prozent Eigenleistung.
Zielgruppe sind Unternehmen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Kammern mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Die Antragsteller müssen ein mehrjähriges Bestehen sowie eine gute Bonität nachweisen können. Gefördert werden grundsätzlich Akteure aus allen Branchen, die sich langfristig in einem Entwicklungs- oder Schwellenland engagieren möchten.
Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 50 Prozent der Projektkosten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 30.000 für Projektvorbereitungen, € 300.000 für Wirtschaftspartnerschaften (Mindestprojektgröße € 150.000) und € 500.000 für strategische Allianzen (Mindestprojektgröße € 750.000). Zusätzlich wird Unterstützung bei der Projektplanung und Definition von Meilensteinen angeboten.
Anträge können laufend das ganze Jahr über eingereicht werden, es gibt keine spezifischen Fristen oder Stichtage. Der Einreichprozess beginnt mit einer telefonischen Kontaktaufnahme und einem Kurzkonzept, gefolgt von einem Detailantrag. Die Förderentscheidung erfolgt durch die Geschäftsführung der Austrian Development Agency nach Konsultation mit einem Fördergremium.
Ausgeschlossen sind Unternehmen mit Hauptsitz in Entwicklungsländern. Ebenso sind rein karitative oder humanitäre Vorhaben ohne kommerzielle Interessen des Unternehmens nicht förderbar. Vorhaben, die sich auf den reinen Export von Gütern beschränken, sowie Projekte in Verbindung mit Waffen, gefährlichen Gütern oder umweltbelastenden Stoffen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Robert Kopka
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