Das Programm bietet Beteiligungskapital für Scale-up-Unternehmen mit bahnbrechenden Innovationen in kritischen Verteidigungstechnologiebereichen (u.a. Luft- und Raketenabwehr, Munition, Drohnen, Cyber/KI/elektronische Kriegsführung, maritime und Bodenkampfsysteme). Voraussetzung ist ein bereits bestehender Pre-Commitment eines qualifizierten Investors über mindestens 20% der angestrebten Finanzierungsrunde sowie ein primärer Verteidigungsbezug der Innovation, die kritisch im Sinne der STEP-Verordnung sein muss.
Einzelne KMU oder Small Mid-Caps (bis 499 Mitarbeiter) mit primärem Verteidigungsbezug in den definierten strategischen Technologiebereichen, die bereits eine signifikante Finanzierungsrunde anstreben und einen nicht-bindenden Pre-Commitment eines einzelnen qualifizierten Investors (mind. 20% der Zielrunde, KYC-geprüft) vorweisen können. Auch Investoren können im Namen eines berechtigten Unternehmens einreichen, sofern eine vorherige Vereinbarung besteht.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichReines Beteiligungskapital (Equity-only) zwischen € 10 Mio. und € 30 Mio. pro Unternehmen, verwaltet durch den EIC Fund, um eine größere Finanzierungsrunde von € 50-150 Mio. oder mehr (mindestens das 3-5-fache der EIC-Investition) zu katalysieren. Zusätzlich kann die Kommission eine Flexibilitätsreserve von maximal € 5 Mio. pro Vorhaben genehmigen. Bei Erreichen der Bewertungsschwellen wird ein Sovereignty (STEP) Seal vergeben, der Zugang zu Business Acceleration Services (u.a. Coaching, Matching mit Investoren/Kunden, Marktzugangsunterstützung) sowie zu weiteren EU-Förderprogrammen eröffnet.
Das Programm ist offen. Öffnung: 30.06.2026, Einreichfrist: 28.10.2026, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit (einstufiges Verfahren). Nach positiver Zulassungsprüfung erfolgt eine Einladung zum Interview mit der EIC-Jury; Benachrichtigung über das Interview ca. 4-6 Wochen nach Batching-Termin, Ergebnis ca. 2 Wochen nach dem Interview. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch die Kommission auf Basis der Jury-Empfehlung.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Rechtsträger, die direkt oder indirekt von einem Drittstaat (außer Ukraine oder assoziierten EWR-Staaten) oder von dessen Rechtsträgern kontrolliert werden, sofern keine Garantien vorgelegt werden. Nicht zulässig sind Vorhaben mit überwiegend zivilem oder Dual-Use-Charakter (diese fallen unter den allgemeinen EIC STEP Scale Up Call) sowie Unternehmen mit mehr als 499 Mitarbeitern. Parallele Einreichungen zum EIC Accelerator oder EIC STEP Scale Up sind nicht zulässig.
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