Forschungsprämie
Robert Kopka23.06.20253 Min. Lesezeit

Die Forschungsprämie 2025: Alles, was du wissen musst.

Über 9.000 Projekte profitieren jedes Jahr von der österreichischen Forschungsprämie und erhalten insgesamt über 1,1 Milliarden Euro dafür. Sie ist eine der größten Förderungen im Land und doch wird sie von vielen Unternehmen nicht vollständig genutzt.

Der große Vorteil: Du kannst sie bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen, ohne vorab Projektpläne einreichen zu müssen. In diesem Artikel erfährst du, wie du die Prämie bekommst, welche Voraussetzungen gelten und worauf du achten musst.

Was ist die Forschungsprämie?

Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Gutschrift in Höhe von 14 % auf F&E-Ausgaben deines Unternehmens. Sie kann jährlich beim Finanzamt beantragt werden, sowohl für eigene F&E-Projekte als auch für beauftragte Forschungsarbeiten.

📌 Wichtigste Merkmale im Überblick

MerkmalBeschreibung
Förderhöhe14 % der prämienbegünstigten F&E-Kosten
EinreichungÜber FinanzOnline, 1x jährlich
RückwirkendBis zu 4 Jahre rückwirkend beantragbar
AnwendungsbereichEigenbetriebliche Forschung & Auftragsforschung

Was wird gefördert?

Die Forschungsprämie deckt eine breite Palette an Kosten ab, darunter:

  • Löhne und Gehälter von F&E-Mitarbeitern
  • Materialkosten, Infrastruktur, Geräte
  • Gemeinkosten und Finanzierungskosten, wenn sie der Forschung dienen
  • Fiktiver Unternehmerlohn (seit 2024: 50 € pro F&E-Stunde, max. 86.000 € jährlich)

Egal ob klassische Produktentwicklung, Softwareprojekte, Umwelttechnik oder neue Materialien, entscheidend ist, dass du neue Erkenntnisse durch systematische Forschung anstrebst. Das Besondere daran: Auch erfolglose Projekte können gefördert werden!

Voraussetzungen für die Forschungsprämie

Damit dein Antrag erfolgreich ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Systematische, wissenschaftliche Vorgehensweise
  • Ziel: Neue Erkenntnisse oder Anwendungen
  • Auftragsforschung: Der Auftraggeber darf nicht wirtschaftlich mit dem Auftragnehmer verflochten sein
  • Auftragnehmer muss im EU/EWR-Raum ansässig sein

Das FFG-Gutachten

Wenn du die Prämie für eigene Projekte beantragst, brauchst du ein Gutachten der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft). Dieses:

  • wird online über FinanzOnline beantragt
  • ist kostenlos
  • wird direkt an das Finanzamt übermittelt
  • prüft nur die inhaltliche Beschreibung der Forschung, nicht die Kosten

📝 Wichtig: Ein positives FFG-Gutachten ist notwendig, aber keine Garantie für die Auszahlung, die finale Entscheidung trifft das Finanzministerium.

Fristen: Nicht zu lange warten

Die Forschungsprämie kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Beispiel:

  • Für das Geschäftsjahr 2021 kannst du noch bis Ende 2025 einreichen.

➡️ Trotzdem empfiehlt es sich, rasch nach Jahresabschluss aktiv zu werden, damit du Unterlagen, Zeiterfassungen und interne Dokumentation noch leicht verfügbar hast.

Der Haken: Aufwand bei der Dokumentation

Auch wenn die Forschungsprämie unkompliziert klingt, braucht sie eines: gute Vorbereitung.

Du musst unter anderem dokumentieren:

  • Welche Mitarbeiter an welchen Projekten gearbeitet haben
  • Deren Ausbildung, Tätigkeiten und Stundenzuordnung
  • Kostenaufstellung pro Projekt
  • Projektziele, Meilensteine und F&E-Charakter

📌 Tipp: Enge Abstimmung mit Buchhaltung, Projektleitung und Zeiterfassung spart viel Aufwand im Antragsprozess.

Unser Fazit

Keine andere Förderung in Österreich lässt sich so flexibel und rückwirkend nutzen. Für Startups, KMU und innovationstarke Unternehmen ist die Prämie ein echter Hebel zur Reduktion von F&E-Kosten.

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