Gefördert wird der Neu- oder Ausbau von Produktionsstandorten und Headquarters in Wien: Errichtung neuer Betriebsobjekte, Erweiterung/Umbau bestehender Objekte sowie Erwerb geschlossener oder von Schließung bedrohter Betriebsobjekte. Zielgruppe sind bestehende und ansiedlungswillige Unternehmen des Produktionssektors, produktionsnaher Dienstleistungen, der Abfallwirtschaft sowie Forschung und Entwicklung, außerdem Headquarter-Ansiedlungen mit mindestens 50 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Voraussetzung ist eine (geplante) Betriebsstätte in Wien.
Bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmensgründer*innen mit (geplanter) Betriebsstätte in Wien, aus dem Produktionssektor, produktionsnahen Dienstleistungen, Abfallwirtschaft sowie Forschung und Entwicklung. Auch Unternehmen, die ein regionales/zentrales Headquarter in Wien ansiedeln wollen (mind. 50 zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze binnen 2 Jahren) sowie Übernehmer bestimmter "integrierter Einzelstandorte" laut Stadtentwicklungsplan.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderquote 20 % für kleine Unternehmen, 10 % für mittlere und große Unternehmen. Maximale Fördersumme EUR 500.000 nach AGVO (Art. 17 bzw. 22) bzw. EUR 300.000 nach De-minimis. Mindestprojektgröße (Bemessungsgrundlage) EUR 150.000 für kleine Unternehmen, EUR 300.000 für mittlere und große Unternehmen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Ankauf von Bausubstanz sowie externe Dienstleistungen wie Architekturleistungen. Eine Teilzahlung bis max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist nach positivem Zwischenbericht möglich. Maximale Projektlaufzeit 4 Jahre.
Einreichzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026, laufende Antragstellung möglich. Einreichfristen 2026: 30.04., 31.08. und 31.12.2026. Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bearbeitet und von einer unabhängigen Jury nach dem Wettbewerbsprinzip bewertet; die Entscheidung erfolgt durch das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien. Die Entscheidung dauert in der Regel rund zwei Monate.
Ausgeschlossen sind u. a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen bzw. solche mit eröffnetem Insolvenzverfahren, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Unternehmen in Schwierigkeiten (bei AGVO-Förderung), gesetzliche und privatrechtliche Interessensvertretungen sowie Gebietskörperschaften. Bürozwecken/Handel dienende Einzelstandorte sind ausgeschlossen, ebenso Vorhaben ohne (geplante) Wiener Betriebsstätte.
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Robert Kopka
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