Gefördert werden die externen Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen von Berufskraftfahrern gemäß § 12 GWB. Das Programm richtet sich an burgenländische Unternehmen und selbständig Erwerbstätige, die die Kosten für sich oder ihre angestellten Kraftfahrer tragen. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung ist ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis der Kraftfahrer.
Zielgruppe sind natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften mit Betriebsstätte im Burgenland. Gefördert werden selbstständig Erwerbstätige, deren gewerbliche Tätigkeit die Haupteinnahmequelle darstellt, sowie deren vollversicherte BerufskraftfahrerInnen. Die FahrerInnen müssen dem Geltungsbereich der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung unterliegen.
Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 100 % der anerkennbaren externen Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung, wodurch die maximale Förderhöhe auf € 100.000 im Straßentransportsektor bzw. € 200.000 allgemein begrenzt ist. Es gibt keine Vorgaben zu einer Mindestprojektgröße oder einem Eigenanteil.
Das Programm ist aktuell geöffnet. Ansuchen können laufend und im Nachhinein bis spätestens 31.12.2027 eingebracht werden. Die Einreichung muss längstens 12 Monate nach dem Kursbeginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen und umfasst gleichzeitig die Abrechnung. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Burgenländische Landesregierung auf Vorschlag einer Förderkommission.
Ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur, landwirtschaftliche Primärerzeugung, Banken, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Energieversorger, Filialen überregionaler Handelsketten, Kabel-TV-Gesellschaften, Vereine, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmer ohne eigenes Warenrisiko (z.B. Franchising).
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Robert Kopka
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