Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei materiellen und immateriellen Investitionen (z.B. Ökologie, Digitalisierung, Gründungen) sowie bei der wirtschaftlichen Stabilisierung. Angeboten werden nicht rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse und Zinsenzuschüsse als Ergänzung zu Bundesförderungen. Eine Betriebsstätte im Burgenland ist Voraussetzung.
Die Zielgruppe umfasst kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Dazu zählen bestehende Hotel- und Gastronomiebetriebe, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder Stabilität investieren, sowie Gründer und Übernehmer von touristischen Betrieben. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eine Betriebsstätte im Burgenland rechtmäßig betreibt oder gründet.
Angeboten werden nicht rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse sowie Zinsenzuschüsse. Für den Nachhaltigkeitsbonus beträgt der Zuschuss maximal 10 % der förderbaren Kosten. Bei Gründungen und Übernahmen werden maximal 12,5 % der förderbaren Kosten (zwischen € 50.000 und € 500.000) gefördert. Für die Unternehmensstabilisierung wird ein Zinsenzuschuss in Höhe der Bundesförderung gewährt.
Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können laufend und vor Projektbeginn bis zum 31.12.2027 über das OeHT-Kundenportal inklusive burgenländischem Länderbeiblatt eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Erstellung eines Gutachtens gibt die Förderkommission eine Empfehlung ab. Die finale Förderentscheidung wird von der Burgenländischen Landesregierung getroffen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die nicht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (wie etwa Hotel- und Gastronomiebetriebe) angehören. Zudem richtet sich das Programm primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weshalb Großunternehmen von den spezifischen KMU-Förderungen ausgeschlossen sind. Unternehmen ohne Betriebsstätte im Burgenland sind ebenfalls nicht förderberechtigt.
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Robert Kopka
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