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Sonderförderungsprogramm Pitztal

State of TyrolState of Tyrol
Up to 700.000From 01/01/2018|Until 30/06/2027

Das Sonderförderungsprogramm unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Regionalentwicklung und wirtschaftlichen Stärkung des Pitztals. Gefördert werden Investitionen in die touristische Erlebnis- und Freizeitinfrastruktur, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des Lebensraums. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse und Prämien. Zielgruppe sind KMU, Privatpersonen, Vereine und Gemeinden. Voraussetzung ist die Umsetzung im Planungsverband Pitztal.

Target Audience

Location: TyrolEarly stageMiddle stageIn founding

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, insbesondere aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wie gewerbliche Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter. Ebenso gefördert werden Privatpersonen, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände. Die Projektträger müssen zur Durchführung fachlich geeignet und rechtlich befugt sein.

Services

Consulting and know-howFinancial supportNetwork and partnershipsMarketing and sales supportGrowth supportFurther education and trainingGrant

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse und Prämien. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme und Unternehmensgröße zwischen 10 % und 70 %. Für betriebliche Investitionen von KMU beträgt die maximale Bemessungsgrundlage € 1 Mio. (Förderquote max. 20 %). Für kleine Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter gibt es Fixprämien (z. B. € 4.000 für Ferienwohnungen). Die Mindestprojektgröße variiert je nach Maßnahme zwischen € 1.000 und € 100.000.

Submission

Das Programm läuft vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2027. Anträge können laufend, jedoch spätestens bis zum 30.06.2027 und zwingend vor Projektbeginn, elektronisch eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt durch die Programm-Geschäftsstelle und die Förderstelle. Ein regionales Förderungsgremium gibt eine Empfehlung ab, die endgültige Förderentscheidung trifft die Tiroler Landesregierung.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind. Großunternehmen sind nicht explizit ausgeschlossen, der Fokus liegt jedoch auf KMUs. Weitere spezifische Ausschlüsse von Unternehmenstypen oder Branchen werden nicht genannt.

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