Gefördert werden Investitionen in Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern, wie Biomasse- und geothermische Nahwärmeanlagen sowie Wärmeverteilnetze. Zielgruppe sind Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung ist eine gleichzeitige positive Förderentscheidung des Bundes und die Einreichung vor Projektbeginn.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen sowie sonstige unternehmerisch tätige Organisationen aller Branchen und Größen. Gefördert werden Betreiber von Energieversorgungsanlagen, die auf erneuerbare Energieträger setzen, insbesondere im Bereich von Biomasse-Nahwärmeanlagen, geothermischen Nahwärmeanlagen oder der Nutzung von industrieller Abwärme.
Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderbaren Kosten zuzüglich allfälliger Zuschläge gewährt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als gemeinsame Bundes- und Landesförderung in einem Verhältnis von 60:40. Die anteilige Landesförderung ist an eine gleichzeitige positive Förderentscheidung des Bundes im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung gebunden.
Anträge können laufend und elektronisch über ein Webformular eingereicht werden, müssen jedoch zwingend vor Beginn des Investitionsprojekts bei der KPC einlangen. Die Richtlinie ist bis zum 30.06.2028 gültig, wobei Förderansuchen spätestens am 31.12.2027 eingelangt sein müssen. Die Förderentscheidung für die anteilige Landesförderung obliegt der Tiroler Landesregierung.
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