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Investitionsförderung

State of TyrolState of Tyrol
Up to 380.000From 01/01/2023|Until 31/12/2027

Das Programm zielt auf die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit ab. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Betriebsstruktur oder das Angebot verbessern, wie Betriebsansiedelungen, neue Technologien oder Produktinnovationen. Angeboten werden nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse. Zielgruppe sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Target Audience

Location: TyrolEarly stageMiddle stageLate stage

Zielgruppe sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Standort in Tirol. Bei Investitionsvolumen ab € 700.000 richtet sich das Programm spezifisch an Unternehmen des produzierenden Sektors. Große Unternehmen können nur in Ausnahmefällen im Rahmen der De-minimis-Verordnung oder in nationalen Regionalförderungsgebieten unterstützt werden.

Services

Financial supportGrant

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 5 % der förderbaren Kosten. Die maximale Förderbemessungsgrundlage liegt bei € 5 Mio. Zusätzlich sind Boni von 2,5 % für Jungunternehmen, 2,5 % für den Bezirk Lienz sowie ein Nachhaltigkeitsbonus von € 5.000 möglich. Die Mindestprojektgröße beträgt je nach Unternehmensgröße und Schwerpunkt € 20.000, € 100.000 oder € 700.000.

Submission

Anträge können laufend und ausnahmslos vor Beginn des Förderprojektes über ein elektronisches Webformular eingereicht werden. Das Programm läuft bis zum 30.06.2028, wobei Anträge spätestens am 31.12.2027 eingelangt sein müssen. Die Prüfung erfolgt durch die Förderstelle, die finale Förderentscheidung obliegt der Tiroler Landesregierung oder einem zuständigen Mitglied.

Exclusions

Explizit von der Förderung ausgeschlossen sind Beherbergungsbetriebe und Gastronomiebetriebe, da diese über andere Förderschienen im Bereich Tourismus und Regionalität unterstützt werden. Großunternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht unter spezielle Ausnahmeregelungen (De-minimis oder regionale AGVO-Gebiete) fallen.

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