Gefördert werden Investitionen mit Innovationsgehalt, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Fertigungsüberleitungsprojekte, Markterschließung und Vertriebsaufbau, projektbezogener Working-Capital-Bedarf sowie Unternehmensübernahmen/-nachfolgen. Die Finanzierung erfolgt als nachrangige typisch oder atypisch stille Beteiligung (wirtschaftliches Eigenkapital), ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Zielgruppe sind etablierte, innovative Produktions- und unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe mit positivem Geschäftsverlauf. Voraussetzung sind eine stabile wirtschaftliche Situation, klare Geschäftsstrategie und gesicherte Ausfinanzierung des Projekts.
Innovative, forschungs- bzw. wissensintensive/wissensbasierte Produktionsbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors sowie unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe, unabhängig von der Unternehmensgröße, mit etabliertem Geschäftsmodell und positivem Betriebsergebnis samt positivem Trend. Empfohlen den Leitthemen Mobility, Green-Tech, Health-Tech oder Kernkompetenzen wie Materialien-/Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien/Mikroelektronik zugeordnet. Qualifiziertes Managementteam und wachstumsfähige Marktposition erforderlich.
Innovative project or business model requiredNachrangige typisch oder atypisch stille Beteiligung zwischen € 250.000 und € 1,5 Mio., wobei die SFG max. zwei Drittel (66 %) der anerkannten Projektkosten mitfinanziert. Betriebliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, es ist jedoch eine Wechselbürgschaft der GesellschafterInnen (mind. 25 % des Beteiligungskapitals) oder eine Bankgarantie nötig. Laufzeit projektspezifisch, max. 10 Jahre, mit bis zu 2 Jahren tilgungsfreier Zeit; Rückzahlung halbjährlich (typisch) bzw. endfällig (atypisch). Zusätzlich profitieren Unternehmen von Know-how, Beratung und Netzwerk der SFG bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Die Finanzierungsaktion läuft bis 30.06.2027, vorbehaltlich vorzeitiger Revision. Anträge werden laufend online über das SFG-Portal eingereicht, vor Projektbeginn. Der Ablauf umfasst Erstkontakt/Grobanalyse, Folgegespräche mit Term Sheet, Beteiligungsprüfung, Beschlussfassung, Vertragsabschluss und Auszahlung nach Meilensteinen; die Prüfung dauert insgesamt rund 2-4 Monate. Die Entscheidung erfolgt durch die Geschäftsführung der SFG.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. in der Krise gem. § 2 Eigenkapitalersatz-Gesetz, Unternehmen mit laufendem oder mangels Vermögen abgewiesenem Insolvenzverfahren sowie Unternehmen, die einer EU-Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind. Zudem ausgeschlossen: Start-ups, Standorte außerhalb der Steiermark, sowie Projekte ohne bzw. mit zu geringem Innovationsgehalt und Marktpotenzial, Umschuldungen und Sanierungen. Fischerei/Aquakultur und landwirtschaftliche Primärerzeugung sind generell nicht förderfähig.
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Robert Kopka
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