Gefördert werden fachspezifische Weiterbildungen und Schulungsmaßnahmen für Beschäftigte und Unternehmer aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kurskosten. Zielgruppe sind kleinste bis große Unternehmen der Baubranche sowie Kurzzeitarbeitslose mit Wiedereinstellungszusage. Voraussetzung ist die Absolvierung von Kursen aus dem spezifischen Kursprogramm.
Die Zielgruppe umfasst kleinste, kleine, mittlere und große Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe gemäß der Sparteneinteilung der Wirtschaftskammer. Zudem richtet sich das Angebot an Kurzzeitarbeitslose, sofern eine Wiedereinstellungszusage eines Unternehmens vorliegt. Die Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung und eine Betriebsstätte in der Steiermark verfügen.
Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal € 10.000 pro Unternehmen. Die Förderquote beträgt 50 % der anrechenbaren Kurskosten, wobei die maximal anrechenbaren Kosten bei € 20.000 für alle Firmenstandorte in der Steiermark liegen. Der Eigenanteil beträgt somit 50 %. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von weniger als € 300 netto sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anträge können laufend und ausschließlich online über das Förderportal eingereicht werden. Die Laufzeit der Förderungsaktion erstreckt sich bis zum 31.12.2026. Wichtig ist, dass der Förderantrag zwingend vor Projektbeginn, also vor Kursbeginn, Rechnungslegung und Bezahlung, gestellt werden muss. Die Förderentscheidung erfolgt nach einer Detailprüfung des Projektes durch die Förderstelle.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Privatpersonen sowie Unternehmen, die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen oder Gegenstand eines solchen sind (Ausnahme: gerichtlich angenommener Sanierungsplan bei Förderungen unter € 5.000). Ebenfalls ausgeschlossen sind Rechtsgeschäfte mit Unternehmen oder Personen, zu denen ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
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Robert Kopka
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