Gefördert werden Exportprojekte österreichischer Unternehmen in weniger entwickelte Länder, die kommerziell nicht tragfähig sind, aber entwicklungspolitisch sinnvoll (z. B. Gesundheit, Wasser, Bildung, Katastrophenschutz). Angeboten wird ein zweckgebundener, vergünstigter Kredit (Soft Loan) über das Exportfinanzierungsverfahren, abgesichert durch eine Exportgarantie der Republik Österreich. Zielgruppe sind österreichische Exportunternehmen mit Referenzprojekten und Fachpersonal in Österreich, deren ausländischer Vertragspartner eine öffentliche Einrichtung im Empfängerland ist.
Österreichische Exportunternehmen bzw. Generalunternehmer mit festem Firmensitz in Österreich und Mitarbeitenden mit fachspezifischem Know-how, die bereits vergleichbare Referenzprojekte ohne Soft-Loan-Finanzierung von Österreich aus umgesetzt haben und weiterhin umsetzen. Das Projekt muss kommerziell nicht tragfähig sein und der nachhaltigen Entwicklung im strukturschwachen Empfängerland dienen; Auftragnehmer ist typischerweise eine öffentliche Einrichtung im Empfängerland. Alle Branchen und Technologien sind grundsätzlich möglich.
For companies of all innovation levelsZweckgebundener Soft-Loan-Kredit als Pre-mixed Credit mit niedrigem Zinssatz, langer Laufzeit und tilgungsfreier Periode, refinanziert über das Exportfinanzierungsverfahren und abgesichert durch eine Exportgarantie (G1/G3) der Republik Österreich. Das Zuschusselement (Vergünstigungsgrad) beträgt mindestens 35 %, bei den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) mindestens 50 %; bei Ländern der Sustainable Lending Initiative gelten zusätzlich IWF-Anforderungen. Der ausländische Anteil (Drittlandszukäufe, Lokalkosten) darf maximal 50 % des Vertragswertes betragen. Reduktion des Garantieentgelts sowie teilweise Übernahme sonstiger Finanzierungskosten durch das BMF. Beratung durch das Service Center Soft Loans während des gesamten Antragsverfahrens.
Laufende Einreichung, keine fixen Fristen für die Antragstellung selbst. Bei Direktverhandlungen ist der Antrag zu Beginn der Vertragsverhandlungen zu stellen. Bei Tenderverfahren ist die Teilnahmeabsicht mindestens 40 Bankarbeitstage vor "bid closing date" zu melden, bei kürzeren Ausschreibungsfristen innerhalb der ersten 5 Bankarbeitstage. Nach Genehmigung erfolgt eine OECD-Notifikation mit 30 Werktagen Wartefrist, danach wird eine bis zu 2 Jahre gültige Promesse ausgestellt. Genehmigung durch Garantie-Beirat und Exportfinanzierungskomitee, Letztentscheidung durch die Finanzministerin/den Finanzminister.
Ausgeschlossen sind Unternehmen ohne österreichischen Firmensitz bzw. ohne Referenzprojekte und Fachpersonal in Österreich sowie Projekte, die kommerziell tragfähig sind bzw. zu Marktkonditionen finanzierbar wären. Ausgeschlossen sind Länder ohne offene österreichische Garantiepolitik im mittel- und langfristigen Bereich. Gesundheitsprojekte mit reinem Geräteliefercharakter und/oder Mehrfachstandortbezug werden grundsätzlich nicht unterstützt. Bei Nichteinhaltung der Melde- bzw. Antragsfristen im Tenderverfahren wird keine Soft-Loan-Finanzierung gewährt.
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Robert Kopka
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