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NÖBEG - Beteiligung Wachstumsfinanzierung

NÖBEG - Lower Austria Guarantees and ParticipationsNÖBEG - Lower Austria Guarantees and Participations
Up to 1.500.000

Das Programm bietet Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gefördertes Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung. Gefördert werden Wachstums- und Investitionsprojekte, Betriebsübernahmen sowie Innovationen. Voraussetzung ist ein schlüssiger Geschäftsplan, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ein Standort in Niederösterreich.

Target Audience

Location: Lower AustriaEarly stageMiddle stageLate stageIn founding

Zielgruppe sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aller Größen. Spezielle Konditionen gelten für technologieorientierte und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Start- und Frühphase. Das Unternehmen muss über die erforderlichen gewerberechtlichen Bewilligungen verfügen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

Services

Equity capitalFinancial support

Es wird eine stille Beteiligung von maximal € 1,5 Mio. pro Unternehmen angeboten. Die minimale Beteiligungshöhe beträgt € 100.000. Bei gewerblichen Investitionen beträgt die Förderquote bis zu 50 % der förderbaren Kosten, im Tourismus bis zu 30 %. Ein dem Risiko angemessener Eigenmittelanteil ist erforderlich (im Tourismus mindestens 10 %). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Submission

Anträge können laufend vor Projektbeginn über das Förderportal des Landes Niederösterreich eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit der Hausbank. Nach einer Projektüberprüfung entscheidet ein Bewilligungsgremium über die Finanzierung auf Basis einer Risikoteilung. Es sind keine spezifischen Einreichfristen oder ein Programmende in den Dokumenten genannt.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in einer Sanierungsfinanzierung befinden, sowie Unternehmen, deren Kapitalstruktur ungerechtfertigte Kapitalentnahmen oder -ausschüttungen aufweist. Bei Regionalbeihilfen sind Tätigkeiten in der Stahlindustrie, im Steinkohlenbergbau, im Schiffbau, in der Kunstfaserindustrie, im Verkehrssektor sowie in der Energieerzeugung und -verteilung ausgeschlossen.

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