Das Programm fördert gewerbliche Unternehmen in Tirol bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energieträger. Ziele sind die Reduktion von Luftschadstoffen, klimarelevanten Gasen und fossilen Energieträgern. Gefördert werden Solaranlagen, thermische Gebäudesanierung, Wärmepumpen, Energiesparmaßnahmen in Betrieben und Stromerzeugung in Insellagen. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt maximal 30% der Bundesförderung.
Gewerbliche Unternehmen mit Standort in Tirol.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Sie beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderung im Inland" gewährten Bundesförderung, inklusive allfälliger EU-Förderungen.
Die Antragstellung erfolgt über die KPC. Die Prüfung der Anträge erfolgt ebenfalls durch die KPC. Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch die Abt. Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes Tirol. Die Richtlinie (A.5) besagt, dass die Antragstellung über die KPC bis zu dem in der Bundesrichtlinie festgelegten Zeitpunkt erfolgen muss.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
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Robert Kopka
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