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Gründungsberatung

State of Upper AustriaState of Upper Austria
Up to 1.250From 01/01/2026|Until 31/12/2026

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die eine Unternehmensgründung in Oberösterreich planen oder kürzlich durchgeführt haben. Unterstützt werden externe Beratungskosten zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und ein nachweislicher Beratungsbedarf.

Target Audience

Location: Upper AustriaNot founded / in foundingIn foundingEarly stageMiddle stage

Die Zielgruppe umfasst kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die eine Gründung in Oberösterreich planen oder deren Gründung maximal 72 Monate zurückliegt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind. Bei Gesellschaften ist eine Beteiligung von mindestens 25 % erforderlich.

For companies of all innovation levels

Services

Financial supportGrantConsulting and know-howStartup consultingLegal consulting

Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal € 1.250 pro Förderungswerber. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der förderbaren, projektbezogenen Nettokosten. Die Mindestprojektgröße (Bemessungsgrundlage) muss mindestens € 800 netto betragen. Der Zuschuss wird zu gleichen Teilen vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer Oberösterreich getragen.

Submission

Anträge können im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 laufend eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip, solange das Gesamtbudget nicht ausgeschöpft ist. Die Einreichung muss zwingend vor der Inanspruchnahme der externen Beratungsleistung digital über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfolgen.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Personen, die während der letzten 6 Jahre vor der Gründung des beantragten Vorhabens durchgehend und ausschließlich wirtschaftlich selbständig in derselben Branche tätig waren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits einen Landeszuschuss aus dem Programm Nachfolgeberatung für den Zeitraum 2026 erhalten haben.

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