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Gastro-Förderung

State of Upper AustriaState of Upper Austria
Up to 100.000From 01/01/2024|Until 31/12/2026

Das Programm unterstützt Gastronomiebetriebe in Oberösterreich bei materiellen Investitionen wie Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung oder Übernahme von Betriebsstätten. Gefördert werden Unternehmen mit maximal 15 Vollzeitäquivalenten am Standort und maximal sieben Standorten. Voraussetzung ist eine aktive Gewerbeberechtigung sowie bestimmte Mindestöffnungszeiten und Speisenangebote.

Target Audience

Location: Upper AustriaEarly stageMiddle stage

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, physische und juristische Personen, mit einer aktiven Gewerbeberechtigung für das Gastronomiegewerbe. Sie dürfen maximal 15 Vollzeitäquivalente am Standort beschäftigen und höchstens sieben Betriebsstandorte führen. Der Betrieb muss an mindestens vier Tagen pro Woche geöffnet sein und an zwei Tagen mittags und abends warme Speisen anbieten.

For companies of all innovation levels

Services

Financial supportGrantInvestment and material services

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 15 % der förderbaren Kosten, gedeckelt mit € 60.000 innerhalb von zwei Jahren. Bei Übernahme einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte ist ein Nachhaltigkeitsbonus von weiteren 15 % (maximal € 40.000) möglich, wodurch die maximale Förderhöhe auf € 100.000 steigt. Die Mindestprojektgröße beträgt € 10.000 netto.

Submission

Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Anträge können in diesem Zeitraum laufend eingereicht werden, müssen jedoch zwingend vor Beginn der Projektausführung gestellt werden. Die Einreichung erfolgt grundsätzlich online über das Wirtschaftsportal des Landes Oberösterreich. Die Dauer der Projektdurchführung ist grundsätzlich bis zum 31.03.2028 befristet.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die die maximalen Größenkriterien überschreiten. Ebenso nicht gefördert werden Gemeinden und Städte sowie Einzelunternehmen, deren Inhaber keine EU-Bürger sind. Franchise- oder Systemgastronomiebetriebe ohne nachweisbare unternehmerische Eigenständigkeit sind ausgeschlossen. Zudem sind Übernahmen von Betriebsstätten innerhalb der Familie nicht förderbar.

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