Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei Neugründungen und Betriebsübernahmen. Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter. Voraussetzung ist ein Projektvolumen von mindestens € 20.000. Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn der Investitionstätigkeiten erfolgen.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer bis zu drei Jahre nach der Betriebsgründung oder Betriebsübernahme. Bei Gründern gilt, dass sie in den letzten fünf Jahren nicht selbstständig gewesen sein dürfen und eine etwaige unselbstständige Tätigkeit aufgeben müssen.
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal € 50.000. Die Förderquote beträgt maximal 10 % der förderbaren Kosten. Das Mindestprojektvolumen für eine Unterstützung liegt bei € 20.000. Förderungswerber müssen einen Eigenbetrag von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten aus eigenen oder fremden Mitteln leisten, der keine öffentlichen Förderungen enthält.
Das Förderprogramm ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 geöffnet. Anträge können laufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, längstens jedoch bis zum 31.12.2026, eingereicht werden. Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundener Tätigkeiten, Arbeiten oder rechtsverbindlicher Bestellungen erfolgen.
Ausgeschlossen sind große Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Ebenso nicht antragsberechtigt sind Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung sowie Betriebe in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung.
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Robert Kopka
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