Gefördert wird die Übernahme oder Neueröffnung eines Wirtshauses in Niederösterreich. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ab 01.01.2026 bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernommen haben oder neu eröffnen. Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Detailanforderungen sind im Programmdokument geregelt.
Unternehmen in Niederösterreich, die ab 01.01.2026 bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernommen haben oder ein neues Wirtshaus eröffnen. Weitere Detailvoraussetzungen sind im Programmdokument geregelt, das im vorliegenden Text nicht enthalten ist.
For companies of all innovation levelsEinmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal € 10.000,- pro Unternehmen zur Übernahme oder Neueröffnung eines Wirtshauses. Weitere Details zu Förderquote, Eigenanteil und förderbaren Kosten sind im Programmdokument bzw. Leitfaden geregelt, die im vorliegenden Text nicht enthalten sind.
Die Antragseinreichung ist ab 01.01.2026 bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, längstens jedoch bis 31.12.2026, möglich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das NÖ Wirtschaftsförderungsportal.
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Robert Kopka
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