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Veranstaltungen und Dissemination

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 20.000From 16/01/2026|Until 28/11/2026

Gefördert werden nicht-wirtschaftliche Maßnahmen zur Wissensverbreitung über Forschung, Technologie und Innovation. Unterstützt werden Veranstaltungen, Publikationen und die Teilnahme von Forschungsnachwuchs an FTI-Events. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen, Vereine und Gemeinden. Wichtige Voraussetzung ist eine Absichtserklärung des Ministeriums sowie ein Bezug zu dessen Schwerpunktthemen.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Die Zielgruppe umfasst juristische Personen mit Niederlassung in Österreich, die im Rahmen nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten agieren. Dazu zählen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung wie Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie wissenschaftsorientierte und sonstige Vereine, Gemeinden und Selbstverwaltungskörper außerhalb der Bundesverwaltung.

For companies of all innovation levels

Services

Financial supportGrantGrowth supportNetwork and partnerships

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 20.000 pro Projekt. Die Förderquote liegt bei maximal 70 % der förderbaren Kosten. Eine Mindestprojektgröße wird nicht explizit vorgegeben, der Eigenanteil beträgt mindestens 30 %. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und Drittkosten zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale von 20 %.

Submission

Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können laufend vom 16.01.2026 bis spätestens 28.11.2026 um 12:00 Uhr elektronisch über das eCall-Portal eingereicht werden. Die Förderentscheidungen erfolgen laufend nach dem Prinzip "First Come, First Served", solange Budgetmittel verfügbar sind. Die Bewertung erfolgt durch die FFG in einem vereinfachten Verfahren ohne spezifische Jurysitzungen.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen und Organisationen, die im Rahmen des Projekts wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben oder kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen und Publikationen planen. Ebenfalls nicht förderberechtigt sind Einrichtungen innerhalb der österreichischen Bundesverwaltung sowie natürliche Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (wie etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

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