Gefördert werden kooperative F&E-Projekte (experimentelle Entwicklung) im österreichischen Bahnsektor zu digitaler Produktivitäts- und Kapazitätssteigerung von Infrastruktur und Fahrzeugen, sektorweiter Datennutzung sowie automatisierter/robotergestützter Instandhaltung. Zielgruppe sind Unternehmen, Gebietskörperschaften, Universitäten und Forschungseinrichtungen im Konsortium. Vorausgesetzt wird ein Konsortium mit Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden und Konsortialführung mit Niederlassung in Österreich.
Unternehmen jeder Rechtsform, Gebietskörperschaften, Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Akteure des Bahnsektors, die zu den Ausschreibungszielen beitragen. Erforderlich ist ein Konsortium aus mindestens einem Unternehmen sowie einem KMU, einer Forschungseinrichtung oder einem Partner aus einem weiteren EU-/EWR-Staat. Start-ups benötigen einen Businessplan.
High degree of technological innovation & R&D requiredNicht rückzahlbarer Zuschuss für kooperative F&E-Projekte (nur experimentelle Entwicklung), maximal 1 Mio. Euro pro Projekt, Förderquote bis max. 60 %. Die Förderquote variiert nach Unternehmensgröße: kleine Unternehmen 60 %, mittlere Unternehmen 50 %, große Unternehmen 35 %, Forschungseinrichtungen und nicht-wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit 60 %. Förderungssummen liegen zwischen ca. 100.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt. Maximale Projektlaufzeit 36 Monate (Instrumentenleitfaden nennt max. 3 Jahre/2 Mio. Euro allgemein, ausschreibungsspezifisch max. 1 Mio. Euro).
Die Ausschreibung ist geöffnet, Einreichzeitraum 14.04.2026 bis 16.09.2026, 12:00 Uhr. Ein Beratungsgespräch mit der FFG wird vor Einreichung empfohlen. Die Förderungs- bzw. Finanzierungsentscheidung erfolgt durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds auf Basis der Empfehlung des Bewertungsgremiums, voraussichtlich im November 2026 (Änderungen bis Ausschreibungsöffnung vorbehalten).
Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung, grundsätzlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Subauftragnehmende und sonstige Beteiligte sind teilnahmeberechtigt, erhalten aber keine eigene Förderung. Organisationen mit Interessenkonflikt durch vorherige Beauftragung sind ausgeschlossen. Einzelne Unternehmen dürfen max. 70 % der Projektkosten tragen.
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Robert Kopka
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