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Praktika für Studentinnen 2026

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 8.480From 09/03/2026|Until 13/11/2026

Gefördert werden Praktikumsplätze für weibliche Studierende im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Zielgruppe sind Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit F&E-Aktivitäten. Angeboten werden Zuschüsse für ein- bis sechsmonatige Praktika. Voraussetzung ist ein Angestelltenverhältnis (mind. 28,5 Wochenstunden, mind. € 1.400 Bruttogehalt) sowie qualifizierte Betreuung.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Zielgruppe sind Unternehmen jeder Rechtsform, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen sowie wissenschaftsorientierte Organisationen und Gemeinden. Voraussetzung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen klimaneutrale Stadt, Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft, Weltraum/Luftfahrt oder digitale Schlüsseltechnologien.

Services

Financial supportGrant

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen € 1.680 für ein Monat und maximal € 8.480 für sechs Monate gewährt. Die Förderung deckt pauschal einen Großteil der Lohn- und Lohnnebenkosten der Praktikantin ab. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt einen Monat, die Maximaldauer sechs Monate. Das Bruttomonatsgehalt der Studentin muss mindestens € 1.400 betragen.

Submission

Das Programm ist aktuell geöffnet. Die Einreichung erfolgt in zwei Teilen: Der Frühjahrsteil läuft vom 09.03.2026 bis 08.05.2026 (12:00 Uhr), der Herbstteil vom 01.10.2026 bis 13.11.2026 (12:00 Uhr). Anträge können in diesen Zeiträumen laufend eingereicht werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgen laufend. Bei vorzeitiger Ausschöpfung der Mittel wird die Ausschreibung geschlossen.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie Organisationen, die der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Ebenfalls nicht förderbar sind Praktika direkt an Universitäten oder Fachhochschulen. Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Robert Kopka

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