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Mission Klimaneutrale Stadt

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 2.000.000From 13/05/2026|Until 01/10/2026

Das Programm unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte zur Verwirklichung klimaneutraler, resilienter und klimawandelangepasster Städte, Quartiere und Gebäude. Gefördert werden urbane Technologien, Systeminnovationen und Pilotdemonstrationen. Zielgruppe sind Städte (insbesondere Pionierstädte), Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Die Zielgruppe umfasst alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zur Klimaneutralität von Städten beschäftigen. Dazu zählen österreichische Städte und Gemeinden (insbesondere Pionierstädte), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen, Startups, Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.

High degree of technological innovation & R&D required

Services

Financial supportGrantGrowth supportResearch and development supportNetwork and partnerships

Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie 100%ige Finanzierungen für F&E-Dienstleistungen. Die maximale Förderhöhe beträgt € 2 Mio. für kombinierte Demonstrationsprojekte, € 1,5 Mio. für Innovationslabore und € 500.000 für kooperative F&E-Projekte. Die Förderquoten variieren je nach Organisationstyp und Forschungskategorie und betragen bis zu 85%.

Submission

Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können vom 13.05.2026 bis zum 01.10.2026 um 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch via eCall eingereicht werden. Für bestimmte Subthemen (Innovationslabore und Demonstrationsprojekte) sind verpflichtende Vorgespräche bis zum 17.09.2026 zu absolvieren. Die Förderentscheidung durch eine Fachjury liegt voraussichtlich im Dezember 2026 vor.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie insolvente Unternehmen. Bei spezifischen Subthemen (Sondierungen für Systemlösungen, Quartiers- und Gebäudedemonstrationen) sind Einreichungen ohne direkte Beteiligung von Stadt- oder Regionalverwaltungen bzw. von im Eigentum von Städten stehenden Institutionen als Projektpartner unzulässig.

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