Gefördert wird die erstmalige wirtschaftliche Verwertung von Produkten, Verfahren, Prozessen oder Dienstleistungen, die im Rahmen eines bereits abgeschlossenen FFG-geförderten Projekts der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation entwickelt wurden. Angeboten wird ein Zuschuss zu Marketing- und Vertriebsmaßnahmen wie Marktaufbereitung, Aufbau von Vertriebsteam und -kanälen, Vertriebskonzept und Fertigungsüberleitung. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die einen marktfähigen Prototyp vorweisen können.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unabhängig von der Rechtsform, inklusive gemeinnütziger Organisationen und wohltätiger Organisationen gemäß § 4a EStG, mit Sitz in Österreich. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines FFG-geförderten Projekts der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation sowie das Vorliegen eines marktfähigen Prototyps (Produkt oder Dienstleistung). Alle Branchen und Technologien sind zulässig. Nachweisbare wirtschaftliche Tätigkeit oder entsprechende Vorbereitungsarbeiten sind erforderlich.
High degree of technological innovation & R&D requiredNicht rückzahlbarer Zuschuss von 40 % der anerkennbaren Kosten, maximal € 80.000. Für frauengeführte Unternehmen (Gender Bonus) sowie Projekte der Sozialen Innovation (Social Bonus) erhöht sich die Förderquote auf 60 %, maximal € 120.000. Die förderbaren Gesamtkosten sind mit € 200.000 begrenzt, Drittkosten dürfen max. 50 % der Gesamtkosten ausmachen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate, eine kostenneutrale Verlängerung um bis zu einem Jahr ist möglich. Es handelt sich um eine De-minimis-Förderung.
Offen, Einreichzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, 11:00 Uhr, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die fachliche Entscheidung trifft der Beirat der FFG-Basisprogramme, der siebenmal pro Jahr tagt (u.a. 10.09.2026, 22.10.2026, 03.12.2026); die Förderungsentscheidung erfolgt anschließend durch die FFG-Geschäftsführung. Die Formalprüfung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung. Eine Wiedereinreichung nach Ablehnung ist innerhalb von 6 Monaten möglich.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO sind ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Privatuniversitäten, Universitäten gemäß § 6 Universitätsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper sowie Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen. Organisationen, die in den letzten drei Jahren am Design oder der Evaluierung dieser Förderungsmaßnahme mitgewirkt haben, sind wegen Unvereinbarkeit ausgeschlossen. Partneranträge (Kooperationen) sind nicht zulässig, es sind nur Einzelanträge möglich. Die Einreichung muss spätestens 12 Monate nach Ende des FFG-Vorprojekts erfolgen.
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