Gefördert wird der Zukauf von Forschungsleistungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten, etwa forschungsbasierte Ideenstudien, Konzeptentwicklungen, Vorbereitungsarbeiten für F&E&I-Vorhaben, Entwicklung neuartiger Algorithmen und Methoden, Vorbereitung patentierbarer Entwicklungen sowie wissenschaftliche Begleitung bei Prototypenentwicklung und Innovationsmanagement. Zielgruppe sind KMU und wirtschaftlich tätige Vereine, die mit einer Forschungseinrichtung als Drittleisterin kooperieren.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich, aus allen Technologiefeldern und Branchen (thematisch offen). Voraussetzungen: Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. EUR, Bilanzsumme 0 bis 43 Mio. EUR, 0 bis 250 Mitarbeiter:innen, maximale Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %. Kooperation mit einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung als Drittleisterin ist erforderlich.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10.000 EUR zur Bezahlung förderbarer Leistungen von Forschungseinrichtungen. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Projektkosten, 20 % Selbstbehalt trägt das Unternehmen. Für die volle Förderung von 10.000 EUR sind Projektkosten von 12.500 EUR erforderlich; darunter liegende Kosten werden aliquot gefördert (z.B. 10.000 EUR Projektkosten ergeben 8.000 EUR Förderung). Bei vorsteuerabzugsberechtigten KMU wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt. Maximale Projektlaufzeit 12 Monate.
Programm geöffnet, Einreichung jederzeit möglich im Einreichzeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026. Die Begutachtung und Evaluierung der Anträge erfolgt laufend durch Expertinnen und Experten der FFG. Aufgrund einer Systemumstellung ist im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Juli 2026 mit einer längeren Bearbeitungsdauer der Anträge zu rechnen.
Großunternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 25 % Beteiligung eines Großunternehmens sind ausgeschlossen. Unternehmen, gegen die ein Insolvenzverfahren anhängig ist, sind ausgeschlossen. Die Summe der De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre darf 300.000 EUR nicht übersteigen. Unternehmen, die die Förderung in den letzten 12 Monaten bereits erhalten haben, sind ausgeschlossen. Forschungseinrichtungen selbst sind nur als Drittleister, nicht als Antragstellerinnen zulässig.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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