Gefördert werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung, die verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (auch digitale Innovationen) hervorbringen. Forschungsinhalte und Technologien werden von den Unternehmen selbst definiert, themen- und technologieoffen. Zielgruppe sind Unternehmen aller Größen. Voraussetzungen sind hoher technischer Anspruch und hohes technisches Risiko, realistische wirtschaftliche Verwertungsperspektive sowie Nachweis der Restfinanzierung des Vorhabens.
Klein- und Mittelunternehmen, Unternehmen in Gründung (Startups) sowie Großunternehmen aller Branchen und Technologiefelder in Österreich. Vorausgesetzt wird ein Projekt mit hohem technischen Anspruch, hohem technischen Risiko, realistischer wirtschaftlicher Verwertungsperspektive, Förderwirkung und Möglichkeit zur Restfinanzierung. Kooperation mit Unternehmen oder wissenschaftlichen Partnern ist möglich, aber nicht verpflichtend.
High degree of technological innovation & R&D requiredFinanzierungsmix aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen bzw. bei großen Projekten Haftungen für einen Bankkredit inkl. Kreditkostenzuschuss, bis zu 3 Mio. Euro Fördervolumen je Projekt. Die Zuschusshöhe beträgt in der Regel für Großunternehmen 19 %, mittlere Unternehmen 25 %, kleine Unternehmen 28 % und Startups 31 %. Die Gesamtförderung liegt in der Regel bei 50 % der Projektkosten, bei Startups sowie in bestimmten Bundesländern bei KMU bis zu 70 % durch erhöhte Darlehensanteile. In den meisten Bundesländern zusätzliche Aufstockung durch Landesmittel. Maximale Gesamtprojektdauer 60 Monate, Förderung in der Regel in 12-Monats-Abschnitten.
Offen, Einreichzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, 11:00 Uhr, laufende Einreichung jederzeit möglich. Die Förderungsentscheidung erfolgt in sieben Beiratssitzungen pro Jahr nach Formalprüfung und Begutachtung durch nationale bzw. internationale Expertinnen und Experten. Der eCall ist am 30.09.2026 von 20:00 bis 20:15 Uhr wegen eines Serverneustarts nicht verfügbar.
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind ausgeschlossen. Klinische Studien (klinische Prüfung, nicht-interventionelle Studie gemäß AMG bzw. MPG) werden nicht gefördert. Bundesverwaltung ist nicht teilnahmeberechtigt. Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Selbstverwaltungskörper können nur in Kooperation mit Unternehmen teilnehmen, nicht eigenständig.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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