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Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Business Agency BurgenlandBusiness Agency Burgenland
Up to 8.250.000From 01/01/2024|Until 31/12/2026

Gefördert werden Investitionen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Burgenland. Dazu zählen Neu-, Aus- oder Umbauten sowie Qualitäts- und Angebotsverbesserungen in Beherbergungs-, Gastronomie- und Freizeitbetrieben. Auch umwelt- und sicherheitsbezogene Maßnahmen sowie Barrierefreiheit werden unterstützt. Zielgruppe sind vorrangig KMU, Großunternehmen nur bei neuen Wirtschaftstätigkeiten.

Target Audience

Location: BurgenlandEarly stageMiddle stageLate stageIn founding

Zielgruppe sind physische oder juristische Personen sowie Personengesellschaften der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Betriebsstätte im Burgenland. Gefördert werden vorrangig kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Großunternehmen sind nur förderfähig, wenn die Erstinvestition eine neue Wirtschaftstätigkeit im Burgenland umfasst. Auch Neugründungen in diesen Bereichen sind möglich.

Services

Financial supportGrant

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Förderquote beträgt 20% für kleinste und kleine Unternehmen sowie 10% für mittlere und große Unternehmen. Für KMU ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufschlag von maximal 10% möglich. Die minimale Projektgröße (förderbare Kosten) liegt bei € 10.000. Zusätzlich kann ein Lehrlingsbonus von bis zu € 7.000 gewährt werden.

Submission

Das Programm ist aktuell geöffnet. Förderanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten (z. B. Bauarbeiten oder erste rechtsverbindliche Bestellung) bei der Wirtschaftsagentur Burgenland eingereicht werden. Anträge können laufend bis spätestens 31.12.2026 eingebracht werden. Die Förderentscheidung wird von der Burgenländischen Landesregierung auf Vorschlag einer Förderkommission getroffen.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Privatzimmervermieter, Vereine, Verbände sowie Körperschaften öffentlichen Rechts und Gesellschaften mit mehr als 50 % öffentlicher Beteiligung. Ebenso nicht gefördert werden Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im freien Gewerbe, Franchise-Fast-Food-Restaurants, Diskotheken und bestimmte Heurigenbetriebe ohne gebundenes Gastgewerbe.

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Robert Kopka

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