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Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030

Austria Wirtschaftsservice (aws)Austria Wirtschaftsservice (aws)
Up to 3.000.000Until 31/10/2026

Das Programm unterstützt Vorhaben in zentralen Zukunftsfeldern wie Künstliche Intelligenz, Produktionstechnologien, neue Materialien oder Umwelttechnologien. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zielgruppe sind Unternehmen aller Größen mit Sitz in Österreich. Wichtige Voraussetzungen sind ein Projektvolumen von mindestens € 1 Mio. und ein Fokus auf experimentelle Entwicklung.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Zielgruppe sind Unternehmen aller Größen, insbesondere Großunternehmen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung ist ein Sitz und eine Betriebsstätte in Österreich. Die Unternehmen müssen außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehen und im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung betrieben werden.

High degree of technological innovation & R&D required

Services

Financial supportGrant

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 3 Mio. pro Vorhaben. Die Mindestprojektgröße beträgt € 1 Mio., das maximale Projektvolumen ist auf € 50 Mio. begrenzt. Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens, wobei mindestens 25 % der förderbaren Kosten durch Eigen- oder nicht geförderte Fremdmittel finanziert werden müssen.

Submission

Anträge können laufend bis zum 31.10.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip, sofern das Budget verfügbar ist und die Kriterien erfüllt sind. Die Dauer der Genehmigung beträgt in der Regel 6 bis 24 Wochen, wobei Förderentscheidungen bis spätestens 31.01.2027 getroffen werden. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31.08.2027 abgeschlossen sein.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Vereine. Ebenfalls nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten, insolvente Unternehmen sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind.

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