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Up to 130.000€From 09/09/2026|Until 02/12/2026

Das Programm fördert Projekte, in denen Bildungseinrichtungen gemeinsam mit Wirtschaft und Forschung vielfältige Bildungsangebote zu Forschung, Technologie und Innovation in Naturwissenschaft und Technik für Kinder und Jugendliche entwickeln und umsetzen, mit Fokus auf Schlüsseltechnologien der Industriestrategie 2035. Zielgruppe sind Konsortien aus Unternehmen mit Innovationsbezug, wissenschaftlichen Einrichtungen und mind. fünf Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist ein Mindestkonsortium sowie eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Konsortien aus mind. einem wissenschaftlichen Mitglied (Universität, Fachhochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) und mind. zwei Unternehmen mit Innovationsbezug jeder Größe und Rechtsform, sowie mind. fünf Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Matura (davon mind. 2 Volksschulen, mind. 2 Sekundarstufe I). Auch Pädagogische Hochschulen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen, Clusterorganisationen und wissenschaftsorientierte Vereine förderbar. Zertifizierte MINT-Regionen ausdrücklich eingeladen.

Innovative project or business model required

Services

Financial supportGrantNetwork and partnerships

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100% der förderbaren Kosten (De-minimis-Beihilfe), max. 130.000 Euro pro Projekt, davon 10.000 Euro zweckgebunden für zehn Kooperationszuschüsse à pauschal 1.000 Euro für weitere Bildungseinrichtungen. Projektmanagementkosten max. 20% der förderbaren Gesamtkosten (max. 26.000 Euro). Kein Mindestprojektvolumen genannt. Laufzeit mind. 2, max. 3 Jahre, kostenneutrale Verlängerung um max. 1 Jahr möglich. Zusätzlich Vernetzung von Bildungseinrichtungen, Wirtschaft und Forschung sowie Nutzung bestehender regionaler Netzwerke.

Submission

Einreichzeitraum 09.09.2026 bis 02.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich elektronisch via eCall. Vor Einreichung des Förderungsansuchens müssen alle Konsortialmitglieder ihre Partneranträge im eCall eingereicht haben. Formalprüfung erfolgt innerhalb von vier Wochen. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die Geschäftsführung der FFG auf Basis der Empfehlung eines Bewertungsgremiums, voraussichtlich Ende März 2027. Spätester Projektstart ist der 01.12.2027.

Exclusions

Unternehmen in Schwirigkeiten, Organisationen mit offener EU-Rückforderungsanordnung bzw. in Insolvenz, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie Einheiten der österreichischen Bundesverwaltung sind nicht förderbar. Unternehmen, deren De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre 300.000 Euro überschreiten. Bildungseinrichtungen selbst erhalten keine direkte Förderung (nur Konsortialmitglieder). Organisationen mit Interessenkonflikt durch vorherige FFG-/Auftraggeber-Beauftragung sind ausgeschlossen.

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