Gefördert werden umwelt- und gesundheitsbezogene Forschungsvorhaben zur Risikobewertung von synthetischen Nanomaterialien und Advanced Materials. Angeboten werden F&E-Dienstleistungen zur Nutzung von Advanced Materials in der kreislauforientierten Energiewende sowie transnationale kooperative F&E-Projekte zu Materialsicherheit und Arbeitsplatzsicherheit im Rahmen des SAF€RA Joint Call. Zielgruppe sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen; bei transnationalen Projekten ist ein Konsortium mit mindestens einem österreichischen Unternehmen erforderlich.
Für F&E-Dienstleistungen: natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen aus dem In- und Ausland (nicht Teil der Bundesverwaltung), Einzelbietende oder Bietendengemeinschaften. Für transnationale Projekte: Unternehmen jeder Rechtsform, Forschungseinrichtungen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, wobei mindestens ein österreichisches Unternehmen im Konsortium aus mindestens zwei Partnern aus zwei teilnehmenden Ländern beteiligt sein muss. Fokus auf Advanced Materials, Materialwissenschaften und industrielle Sicherheit.
High degree of technological innovation & R&D requiredF&E-Dienstleistung: Finanzierung bis 100 % der Kosten, maximal € 250.000 (exkl. USt.), Laufzeit bis 12 Monate. Transnationales kooperatives F&E-Projekt (SAF€RA Joint Call): Förderquote bis 85 %, maximal € 500.000 für österreichische Partner:innen pro Projekt, Laufzeit 12-24 Monate. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Finanzierung; förderbare Kosten umfassen Personal-, Reise-, Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung sowie Material- und Sachkosten.
Die Ausschreibung ist geschlossen. Einreichfrist F&E-Dienstleistungen national: 01.07.2026, 12:00 Uhr. Transnationale SAF€RA-Projekte: 1. Stufe 31.03.2026 (SAF€RA)/13.04.2026 (eCall national), jeweils bis 12:00/16:00 Uhr; 2. Stufe 30.06.2026 (SAF€RA)/01.07.2026 (eCall national). Entscheidung F&E-Dienstleistung: November 2026, transnationale Projekte: Dezember 2026. Fragen zum Ausschreibungsinhalt waren bis 25.05.2026 möglich, Antworten bis 15.06.2026 auf der Website verfügbar.
Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, grundsätzlich keine Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung sind nicht förderbar. Bei transnationalen Projekten dürfen einzelne Unternehmen max. 70 % der förderbaren Kosten tragen; Auftragsforschung gilt nicht als Kooperation. Organisationen mit Interessenkonflikt (z.B. an Ausschreibungsdesign beteiligt) sind ausgeschlossen.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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