Gefördert werden F&E-Vorhaben in drei Schwerpunkten der Mobilitätswende: lokale/regionale Demonstrationsprojekte, Systeminnovationen für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem und Technologien für zukunftsfitte Verkehrsinfrastrukturen. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse über die Instrumente Kooperatives F&E-Projekt, Sondierung und Einzelprojekt der Industriellen Forschung. Zielgruppe sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften. Voraussetzung ist die Einbindung relevanter Bedarfsträger:innen sowie ein schlüssiges Konzept zur Wirkungsanalyse.
Unternehmen jeder Größe (KMU und Großunternehmen), Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren, Gebietskörperschaften, Einzelforscher:innen und Startups, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen. Je nach Schwerpunkt ist die Einbindung von Bedarfsträger:innen (z.B. Gebietskörperschaften, Mobilitätsdienstleister, Verkehrsunternehmen) und Umsetzungsakteuren vor Ort wesentlich. Alle Branchen und Technologien mit Bezug zur Mobilitätswende.
High degree of technological innovation & R&D requiredNicht rückzahlbare Zuschüsse über drei Instrumente: Kooperatives F&E-Projekt (mind. € 100.000, max. € 2 Mio., Förderquote bis 85 %, Laufzeit bis 36 Monate, Kooperation erforderlich), Sondierung (max. € 500.000, Förderquote bis 80 %, Laufzeit bis 24 Monate, Kooperation nicht erforderlich) und Einzelprojekt Industrielle Forschung (max. € 1 Mio., Förderquote bis 70 %, Laufzeit bis 36 Monate, keine Kooperation). Die Förderquote variiert je Organisationstyp und Forschungskategorie (z.B. kleine Unternehmen 80 % Industrielle Forschung/60 % Experimentelle Entwicklung, Forschungseinrichtungen bis 85 %). Förderwerber:innen mit geringer Erfahrung werden zu Beratungsgesprächen eingeladen.
Die Ausschreibung ist seit 21.10.2026 geöffnet, Einreichfrist ist der 24.02.2027, 12:00 Uhr. Die Entscheidung ist für Mai 2027 zu erwarten; es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren mit Sitzung des Bewertungsgremiums. Die Formalprüfung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung.
Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) grundsätzlich nicht antragslegitimiert. Je nach Instrument sind Universitäten und Gemeinden beim Einzelprojekt Industrielle Forschung nicht förderbar. Subauftragnehmende und sonstige Beteiligte erhalten keine eigene Förderung. Organisationen mit Interessenkonflikt (z.B. durch Mitwirkung am Ausschreibungsdesign) sind ausgeschlossen.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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