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KIRAS/K-PASS Ausschreibung 2026

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 2.000.000From 05/10/2026|Until 26/02/2027Planned

Gefördert werden voraussichtlich kooperative F&E-Projekte sowie F&E-Dienstleistungen mit primärem Anwendungspotential in der zivilen Sicherheitsforschung (KIRAS) sowie im Bereich digitale Sicherheit/Cybersicherheit (K-PASS). Zielgruppe sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Sicherheitsforschung beitragen. Details zu Inhalten, Instrumenten und Bedingungen werden erst zum Ausschreibungsstart im Ausschreibungsleitfaden veröffentlicht.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Unternehmen aller Größen (KMU, mittlere und große Unternehmen, Startups), Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren, Einzel-Forscher:innen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Vereine, die zu den Zielen der zivilen Sicherheits- bzw. Cybersicherheitsforschung beitragen. Kooperation ist abhängig vom gewählten Förderinstrument.

High degree of technological innovation & R&D required

Services

Financial supportGrant

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis max. € 2.000.000 pro Projekt. Die genaue Förderquote hängt vom Organisationstyp (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung) und der Forschungskategorie ab: Grundlagenforschung bis 100%, industrielle Forschung bis 50% (mit Boni bis 80%), experimentelle Entwicklung bis 25% (mit Boni), Durchführbarkeitsstudien bis 50%. Details werden im Ausschreibungs- und Instrumentenleitfaden veröffentlicht. Maximale Projektlaufzeit 36 Monate, verlängerbar um bis zu 12 Monate.

Submission

Die Ausschreibung ist derzeit in Planung. Einreichzeitraum voraussichtlich 05.10.2026 bis 26.02.2027, 12:00 Uhr. Die Entscheidung über die Förderung ist voraussichtlich ab Mitte August 2027 zu erwarten. Bewertung erfolgt zweistufig: schriftliche Gutachterbewertung, danach Jury (Standing Committee) mit Reihung und Förderempfehlung an das BMF.

Exclusions

Unternehmen in Schwierigkeiten (außer bestimmte Ausnahmeregelungen), Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) mangels Rechtsfähigkeit grundsätzlich nicht antragslegitimiert. Einschränkungen des Kreises der Förderungswerbenden können in der spezifischen Ausschreibung aus sachlichen bzw. förderungspolitischen Gründen erfolgen.

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