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Innovationsscheck mit Selbstbehalt

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 10.000From 01/01/2026|Until 31/12/2026

Das Programm ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen sowie wirtschaftlich tätigen Vereinen den Einstieg in Forschungs- und Innovationstätigkeiten. Gefördert werden Leistungen von Forschungseinrichtungen wie forschungsbasierte Ideenstudien, Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben, Prototypenentwicklung und Konzepte für technisches Innovationsmanagement. Es ist technologie- und themenoffen.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageIn founding

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wirtschaftlich tätige Vereine aller Branchen und Technologien. Auch Unternehmen in Gründung sind antragsberechtigt, sofern die Gründung vor der Fördergenehmigung erfolgt. Das Unternehmen darf maximal 250 Mitarbeiter, € 50 Mio. Umsatz und € 43 Mio. Bilanzsumme aufweisen. Die Beteiligung von Großunternehmen darf 25 % nicht überschreiten.

Services

Financial supportResearch and development supportGrowth supportGrant

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu € 10.000 gewährt. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Projektkosten. Für die maximale Fördersumme sind Projektkosten von € 12.500 erforderlich, der Eigenanteil beträgt somit 20 %. Geringere Projektkosten werden aliquot gefördert. Die Förderung dient der Bezahlung von Leistungen wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen.

Submission

Anträge können im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 laufend eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das eCall-System der FFG. Die Begutachtung und Bewertung der Projektanträge durch Expertinnen und Experten der FFG erfolgt laufend nach dem Prinzip "first come - first serve". Das Programm ist derzeit geöffnet.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Unternehmen, an denen Großunternehmen zu mehr als 25 % beteiligt sind. Ebenso nicht förderberechtigt sind Unternehmen in einem anhängigen Insolvenzverfahren sowie Unternehmen, die diese Förderung bereits in den letzten 12 Monaten erhalten haben. Aufgrund der De-minimis-Regelung sind zudem die Bereiche Landwirtschaft und Fischerei ausgeschlossen.

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Robert Kopka

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