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BRIDGE 2026/1 - Grundlagennahen Kooperationsprojekten

Austrian Research Promotion Agency (FFG)Austrian Research Promotion Agency (FFG)
Up to 360.000From 11/03/2026|Until 11/06/2026

Gefördert werden grundlagennahe Forschungsprojekte als Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Der Schwerpunkt der Arbeiten (mindestens 80 %) liegt bei den wissenschaftlichen Partnern. Unternehmen beteiligen sich finanziell und durch Sachleistungen. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen aller Branchen. Ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern ist Voraussetzung.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stageIn founding

Die Zielgruppe umfasst wissenschaftliche Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen aller Größen (KMU und Großunternehmen). Es sind Unternehmen aus allen Branchen und Technologiebereichen zugelassen. Voraussetzung ist ein Konsortium aus mindestens einem wissenschaftlichen Partner und einem verwertenden Unternehmen.

Services

Financial supportGrant

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 360.000 pro Projekt. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % bei Kooperationen mit kleinen Unternehmen, bis zu 70 % bei mittleren und bis zu 60 % bei Großunternehmen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Die Förderung dient zur Abdeckung der Kosten der wissenschaftlichen Partner, Verwertungspartner erhalten keine Förderung.

Submission

Das Programm ist aktuell geöffnet. Anträge können vom 11.03.2026 bis zum 11.06.2026 um 12:00 Uhr ausschließlich elektronisch via eCall eingereicht werden. Die Vergabesitzung durch den BRIDGE-Beirat findet am 06.10.2026 statt. Die Bewertung erfolgt durch externe Fachbegutachter und FFG-Experten, die endgültige Entscheidung trifft die Geschäftsführung der FFG auf Basis der Beiratsempfehlung.

Exclusions

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Länder und Gemeinden (können teilnehmen, werden aber nicht gefördert) sowie Fachverbände, da diese keine geeigneten Verwerter darstellen. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren oder außergerichtliches Sanierungsverfahren anhängig ist oder war. Forschungseinrichtungen können nicht als Verwertungspartner teilnehmen.

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