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Internationalisierungsscheck

Austrian Federal Economic Chamber (WKO)Austrian Federal Economic Chamber (WKO)
Up to 12.500From 01/04/2023|Until 31/12/2026

Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Erschließung neuer Zielländer. Gefördert werden externe Markteintrittskosten wie Reisen, Beratung, Marketing und Veranstaltungsteilnahmen. Zielgruppe sind Mitglieder der Wirtschafts- und Ziviltechnikerkammern, die eigene Produkte exportieren und Wertschöpfung in Österreich erbringen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Zielland "new-to-market" ist.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Zielgruppe sind kleine, mittlere und große Unternehmen aller Branchen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder Ziviltechnikerkammern sind. KMU können Förderungen für Europa und Fernmärkte beantragen, Großunternehmen nur für Fernmärkte. Die Unternehmen müssen eigene Waren oder Dienstleistungen exportieren und eine substanzielle Wertschöpfung von mindestens 25% in Österreich erbringen.

Services

Consulting and know-howSupportFinancial supportLegal consultingExport and internationalization supportMarketing and sales supportGrowth supportGrant

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der förderbaren Markteintrittskosten angeboten. Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei € 10.000 für Fernmärkte und € 5.000 für europäische Länder. Durch einen Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus kann die Fördersumme um weitere € 2.500 erhöht werden. Ein Eigenanteil von 50 % ist vom Unternehmen zu tragen.

Submission

Anträge können laufend bis spätestens 31.12.2026 über das Förderkonto eingereicht werden. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Antragstellung und endet nach 18 Monaten, spätestens jedoch am 31.03.2027. Die Abrechnungsunterlagen müssen bis zum Ende des Leistungszeitraums eingereicht werden. Die Förderentscheidung erfolgt nach Prüfung durch die Förderstelle.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Handelsunternehmen, deren Sortiment ausschließlich aus Fremdprodukten besteht und die keine substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die im gewählten Zielland nicht "new-to-market" sind. Für Großunternehmen ist eine Förderung in europäischen Zielländern ausgeschlossen. Unternehmen in Insolvenzverfahren sind nicht förderbar.

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