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Up to 80.000From 01/01/2026

Das Programm unterstützt österreichische Forschungsorganisationen bei der Umsetzung von Proof of Concept Vorhaben. Gefördert wird der Machbarkeitsbeweis von prinzipiell patentierbaren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie optionale Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Workshops.

Target Audience

Location: AustriaLate stage

Die Zielgruppe umfasst öffentliche österreichische Universitäten, Fachhochschulen sowie ausgewählte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und deren Tochtergesellschaften. Die Vorhaben müssen sich im nicht-wirtschaftlichen Bereich befinden und auf eigenen Forschungsergebnissen basieren. Zum Start dürfen die Vorhaben maximal TRL 3 aufweisen und sollen bis zum Abschluss TRL 4-5 erreichen.

High degree of technological innovation & R&D required

Services

Financial supportGrantConsulting and know-howPatent and intellectual property consultingCoaching and mentoring

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75% der förderbaren Kosten. Für Proof of Concept KLEIN beträgt die maximale Förderhöhe € 20.000, für GROSS maximal € 80.000. Es gibt keine Mindestprojektgröße. Zusätzlich werden optionale Beratungsleistungen (bis zu 30 Stunden) und bedarfsorientierte Workshops zu Themen wie Geschäftsmodellen und Schutzrechten angeboten.

Submission

Anträge können laufend eingereicht werden. Für die Variante KLEIN erfolgt die Projektauswahl laufend im 4-Augen-Prinzip. Für die Variante GROSS entscheidet eine Expert*innen-Jury zweimal jährlich. Die nächsten Stichtage für GROSS im Jahr 2026 sind der 30.04.2026 und der 30.09.2026. Der Projektzeitraum endet spätestens am 31.12.2029. Das Programm ist aktuell offen.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen und Kooperationen mit Unternehmen. Ebenso sind Projekte ausgeschlossen, bei denen bereits wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt wurden, da ausschließlich nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert werden. Forschungseinrichtungen ohne funktionierende Trennungsrechnung oder ohne eigenen Kostenträger für den nicht-wirtschaftlichen Bereich sind ebenfalls nicht zugelassen.

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