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Up to 100.000€From 12/10/2026|Until 04/11/2026PlannedEnding soon

Gefördert werden Vorhaben öffentlicher Beschaffer zur innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung: Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von IÖB-Challenges als Markterkundungsinstrument, juristische und/oder technische Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, sowie die Anschaffung innovativer Produkte und/oder Dienstleistungen samt zugehöriger Studien. Voraussetzung ist ein ausreichender Innovationsgrad sowie ein gesellschaftlicher Mehrwert, insbesondere im Umwelt- und Klimaschutz oder bei der Digitalisierung im öffentlichen Sektor.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 oder §§ 167, 168 Bundesvergabegesetz 2018, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen, etwa Bundesländer, ausgegliederte Organisationen und Unternehmen von Bund/Ländern, Gemeinden und Städte sowie Sektorenauftraggeber. Ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ist nicht erforderlich, auch öffentliche Körperschaften können einreichen. Für Modul Prepare ist eine nachweisliche IÖB-Zertifizierung oder gleichwertige Kompetenz der externen Beratenden erforderlich. Das Vorhaben muss außerhalb des hoheitlichen Tätigkeitsbereichs liegen und einen ausreichenden Innovationsgrad aufweisen.

Innovative project or business model required

Services

Financial supportGrantConsulting and know-how

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in zwei Modulen. Modul Transfer (Anschaffung innovativer Produkte/Dienstleistungen): bis zu € 100.000 pro Vorhaben, bis zu 90 % der förderbaren Kosten, Mindestkosten € 25.000. Modul Prepare Untermodul A1 (Beratung für IÖB-Challenges): bis zu € 15.000, bis zu 90 % der förderbaren Kosten. Modul Prepare Untermodul A2 (Rechts-/technische Beratung für Ausschreibungsunterlagen): bis zu € 20.000, bis zu 90 % der förderbaren Kosten. Für Modul Prepare gilt eine Mindestkostengrenze von € 5.000. Förderbare Kosten insgesamt maximal € 5 Mio. Projektlaufzeit typischerweise 6 bis 12 Monate, maximal 12 Monate, Verlängerung in begründeten Fällen bis 18 Monate möglich.

Submission

Einreichzeitraum vom 12.10.2026 bis 04.11.2026. Bis zum Einreichschluss vollständig eingelangte Anträge werden in der jeweiligen Jurysitzung berücksichtigt, diese finden in der Regel quartalsweise statt. Ablauf: Formalprüfung durch aws, inhaltliche Bewertung durch externe Fachjury mit Förderungsempfehlung, anschließend Förderungsentscheidung der aws. Nach positiver Entscheidung besteht eine zweimonatige Frist zur Annahme des Förderungsangebots. Ausschreibungen auf Basis der zugrundeliegenden Richtlinie können bis 31.12.2026 veröffentlicht werden.

Exclusions

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Vereine sind nicht antragslegitimiert. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Insolvenzverfahren bzw. bei Vorliegen der Eröffnungsvoraussetzungen sowie Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung. Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen sind als Förderungswerbende ausgeschlossen, ebenso Vorhaben im hoheitlichen Aufgabenbereich. Eine Einreichung als Konsortium ist nicht möglich, nur ein Auftraggeber pro Antrag.

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